Meldeadresse - Wohn - Aufenthaltsort

  • Moin, moin:
    folgende Fragestellung, wohne in einem Landkreis der aus mehreren Gemeinden besteht. Ich möchte gerne im nächsten Jahr mit einem Mobilhome als Dauer-Camper ganzjahrig in der Natur leben. Leider kann man sich dort nicht als 1. Wohnsitz anmelden. Ich müßte mich dann quasi bei meinem Bruder in der Nachbargemeinde als Wohnsitz anmelden.
    Würde bei Hartz IV die Arge die Kosten für die Pacht und Betrieb entsprechend mittragen? Oder würden die dann an meinen Bruder heran treten und dort stress machen? ?(
    ( Das Zuständige Amt-/ Behörden wären die selben)
    LG Stefan

  • Was genau meinst du mit Pacht und Betrieb? Miete des Stellplatzes, sowie die Kosten für Gas und Wasser?

  • Es würde sich hierbei um einen Campingplatz handeln, der ganzjährig geöffnet ist. Dort pachtet man entsprechend eine Parzelle, die je nach größe entsprechend Pacht kostet. Zusätzlich hat man dann ja wie sonst auch überall die allgemeinen Kosten, wie zB. Müll, Wasser, Strom, Gas usw.
    Die Frage ist, ob Meldeadresse und Wohnsitz identisch sein müssen? Oder ob das Amt dann schon von vornherein einen Grund sieht Wohnkosten generell auszuschließen. shit

    Lg Stefan

  • Moin bass,

    genau das ist das Problem, eine offizielle Anmeldung auf disem Campingplatz ist leider als 1. Wohnsitz nicht möglich, dies wird von der Gemeinde nicht zugelassen, dar das Baurecht hier kein Wohngebiet ausweisen kann sondern nur eine Sonderzone. Mann kann Pachten, auch dort das ganze Jahr seine "Freizeit" verbringen und mehr oder weniger "Leben", jedoch offiziell wohnen mit Anmeldung als 1. Wohnsitz ist nicht möglich.

    LG Stefan

    Die Macht hat der Gemeinderat, es geht um Flächennutzungspläne, Baurecht usw. -/ weil wenn dort offiziell gewohnt werden darf, dann ist auch die Gemeinde für die Infrastruktur verantwortlich, welche dann mögliche Folgen für die Verantwortung der Gemeinde nach sich zieht.

    xxxxxxxxxxxxxxxxx


    Bitte sachlich bleiben!
    Grace

  • Thanks Graces,

    das klingt ja schon mal sehr positive, gibt es zu diesem Richterspruch noch nähere Angaben oder Vergleichbare Fälle die eine detailierte Recherche im Bezug auf Akt.z. erlauben? Würde mich dann im Detail selber im www. auf die Such nach News begeben.

    LG. Stefan

  • Dear Grace,
    habe das Urteil im Detail gelesen, leider passen hier im Sachverhalt nur einige Grundsätze. Ich rede nicht von einem Wohnmobil welches eine Straßenzulassung hat, sondern einem Mobile-Home, -/ Trailer ca. 40m2 Wohnfläche der fest auf dem Pachtgrundstück aufgebaut wird und über Wasser, Abwasser / Strom, Gas und Tel. - Anschluß verfügt. Diese Art von Camping wird in Deutschland von den Komunen inzwischen auch schon mit Grundsteuer bzw. 2. Wohnsitzsteuer als Pauschale Abgeltung zur Kasse gebeten. Ganz Vorne ist dabei Hedwich Lolstein die sogar schon die Regenwasser - Steuer eingeführt haben. Kurtaxe am Strand bezahlts Du natürlich extra, wegen der guten Luft nach dem Gülle dunk.

    LG stefan crazy

  • :) Ich weiß sehr wohl, was du meinst. Stelle den Antrag auf ALG II! Dann sehen wir,
    was passieren wird. Vorher ist das Rätselraten und vermuten. :whistling: Kann man natürlich
    auch seine Zeit mit verbringen.


  • Personen ohne festen Wohnsitz
    Auszahlung der anteiligen Leistung zur Deckung des Regelbedarfs (ggf. in bar) an Nichtsesshafte: 1.) Ist bei o. a. Personenkreis der gesamte Regelbedarf im Sinne des § 20 Absatz 1 (Stichwort: Telefon, Fax, Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte) anzuerkennen? 2.) Kann vom o. a. Personenkreis verlangt werden, von den Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs Rücklagen für später notwendige Anschaffungen zu bilden? 3.) Ist der o. a. Personenkreis generell leistungsberechtigt nach dem SGB II?

    .................................

    • Ja. In § 7 Absatz 1 Nr. 4 SGB II ist lediglich der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Anspruchsvoraussetzung. Ein fester Wohnsitz wird für einen Leistungsanspruch nach dem SGB II nicht verlangt.

    Stand: 09.02.2017
    WDB-Beitrag Nr.: 200012

  • Danke Grace,

    OK, soweit ist das dann klar! Aber wenn ich bei meinem Bruder in der Nachbargemeinde als 1.Wohnsitz gemeldet bin und ich dann aber meine Lebenshaltungskosten für den Campingplatz - / Wohnkosten geltend machen möchte? Dann sagt die Arge das mein "Hobby" nicht als Wohnen bzw. Dauerhafter - Wohnsitz anzuerkennen ist???? Ich somit keinen Anspruch auf zusätzlichen Bedarf habe und nur der Grund- Regelbetrag zu zahlen ist??

  • Aber wenn ich bei meinem Bruder in der Nachbargemeinde als 1.Wohnsitz gemeldet bin und ich dann aber meine Lebenshaltungskosten für den Campingplatz - / Wohnkosten geltend machen möchte?


    Entweder, oder, beides nicht. Entweder ohne festen Wohnsitz, oder beim Bruder.

    Dann sagt die Arge das mein "Hobby" nicht als Wohnen bzw. Dauerhafter - Wohnsitz anzuerkennen ist????


    Richtig!

    Ich somit keinen Anspruch auf zusätzlichen Bedarf habe und nur der Grund- Regelbetrag zu zahlen ist??


    Richtig! Wobei noch geprüft wird, inwieweit du von deinem Bruder finanziell unterstützt wirst.

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