ALG II - Maßnahme abgebrochen - Sanktion

  • hallo,
    ich habe im September eine Egv für eine Maßnahme unterschrieben.

    Ich war ein Tag dort und danach ging es nicht mehr. Ich muss dazu sagen, ich habe eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. (Borderline), Angststörung, waschzwang, posttraumatische Belastungsstörung und Dissoziation. Ich fühle mich absolut nicht Arbeitsfähig, mein Sachbearbeiter sieht das leider anders. Ich habe 2 Kinder 6&3 jahre, davon ist eines pflegebedürftig.
    Ich habe mich leider nur 2 wochen krankschreiben lassen, aufgrund meiner panischen Angst vor Ansteckung beim doc, ich konnte dort einfach nicht hin.
    Nun habe ich ne Androhung von 30% Sperre und kann mich zum Sachverhalt äußern.
    Macht das Oberhaupt Sinn & wie begründe ich am besten?

    LG fanjora

  • Hallo Corinna,

    Ich bin in einer Psychiatrischen Institutsambulanz in Behandlung. Die Diagnosen stehen in meinen Klinik berichten.
    Diese möchte ich aber ungern, meinen Arbeitsberater aushändigen, weil dort sehr private Sachen drinn stehen.

    Ich werde nun wohl einfach in meinem Wiederspruch bzw. Äußerung dazu, dass so ähnlich wie oben hin schreiben.

  • Hallo,

    für einen Widerspruch sehe ich keinerlei Veranlassung, denn Du bist ja erst in der Anhörung.

    In der Anhörung gebe an, daß medizinische Probleme bestehen und Du um eine Begutachtung durch den Amtsarzt des Jobcenters bittest. Dem kannst Du dann eine entsprechende Schweigepflichtentbindung geben. Der Amtsarzt darf dem Sachbearbeiter das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilen (also z.B. ob Du für solche Maßnahmen geeignet bist), aber nicht die Diagnose und die Umstände der Krankheit.

    Ohne diesen von mir vorgeschlagenen Schritt wirst Du andernfalls sehr leicht in arge Probleme kommen. Erfahrungsgemäß ordnen die Jobcenter bei einer abgebrochenen Maßnahem eine weitere an. Wenn Du diese wieder abbrichts, sind schon 60% des Regesatzes futsch, widerholt sich das dann nochmal, besteht für Dich gar kein Anspruch mehr.

    Wenn es also diese Krankheit tatsächlich gibt, mache es so, wie ich geschrieben habe.

    Gruß!

  • Ich bin in einer Psychiatrischen Institutsambulanz in Behandlung. Die Diagnosen stehen in meinen Klinik berichten.
    Diese möchte ich aber ungern, meinen Arbeitsberater aushändigen, weil dort sehr private Sachen drinn stehen.

    Kurz angemerkt, diese Sachen gehen deinen Arbeitsberater auch nichts an und
    Unterlagen haben in seinen Händen nichts verloren. Verfahre, wie von @Corinna
    geschrieben. Diese Datenschutz - Modifizierte Schweigepflichtentbindung
    könntest du für die Untersuchung benutzen und die Unterlagen direkt beim ärztlichen
    Dienst im verschlossenen Umschlag einreichen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!