Ausziehen in zu teure Wohnung mit eigenem Kind

  • Hallo Ihr da :)

    Ich wende mich mal mit einigen Fragen an Euch und hoffe, dass mir jemand helfen kann bzw. irgendeine Einschätzung zu unserer Situation abgeben kann.

    Derzeit leben mein Freund, 18 Jahre alt, Student, ich, 18 Jahre alt, in quasi Elternzeit, und unser gemeinsamer Sohn, geboren im Februar'17, in meinem "Kinderzimmer" im Haus meiner Eltern.

    Wir bezahlen weder Miete noch irgendetwas für Essen, Strom etc.
    Bis einschließlich Januar erhalte ich 300€ Elterngeld. Die 192€ Kindergeld für mich und die 223€ Kindergeld für meinen Sohn bekommt mein Vater.
    Mein Freund bekommt ab irgendwann demnächst BAföG (der Antrag ist gerade in Bearbeitung). Mit Kinderbetreuungszuschlag werden es hoffentlich/vermutlich zwischen 600-700€ sein.

    Seit August sind wir auf Wohnungssuche. Die gestaltet sich hier allerdings sehr schwierig - Großraum Stuttgart ist absolut grauenvoll :D

    Wir haben jetzt eventuell (morgen ist die Besichtigung und die Vermieterin klang in den Gesprächen sehr freundlich und uns zugetan - aber klar, das bedeutet gar nichts) eine, eine Stunde mit den ÖPNV von der Uni meines Freundes aus entfernte (meine, hoffentlich/Bewerbung wird gerade geschrieben, FSJ-Stelle ab Sep'18 ist direkt daneben und ich spiele auch mit dem Gedanken, an die gleiche Uni zu gehen), Wohnung gefunden. Die KdU-Richtlinien sind für diesen Wohnort sehr niedrig (490€) und die Wohnung läge bei 510€ plus 200€ NK inklusive Heizkosten.

    Was würde passieren, wenn wir in diese Wohnung einziehen würden?

    (Auch wenn das hier ein ALG2-Forum ist und keines über Wohngeld etc.) Wohngeld und Kinderzuschlag könnten wir nicht bekommen, oder doch?

    Ich hoffe, jemand kann hier weiterhelfen :)

    Viele Grüße

    Janni

  • Hallo,

    und die 223€ Kindergeld für meinen Sohn bekommt mein Vater.

    warum das? Und wieso 2223 € Kindergeld?

    Was würde passieren, wenn wir in diese Wohnung einziehen würden?

    Keine Kautionsübernahme, keine Übernahme der Umzugskosten, keine Übernhame von Nachforderung aus Betriebskosten, keine Erstausstattung.


    Wohngeld und Kinderzuschlag könnten wir nicht bekommen, oder doch?

    Eher nicht, da Ihr ja nicht den eigenen Lebensunterhalt decken könnt.

    Gruß!

  • Danke schon mal für Deine Antwort, Corinna.

    Das Kindergeld erhält mein Vater, da durch die zwei zusätzlichen Personen, mein Sohn und mein Freund, durchaus Mehrkosten in Bezug auf Lebensmittel, Strom und Wasser entstehen.

    223€ sind es, da mein Sohn als viertes Kind gezählt wird. Ich habe noch zwei jüngere Geschwister.


    Abgesehen von den Punkten, die Du aufgezählt hast, würde der Höchstbetrag, den die KdU-Regelungen als angemessen betrachten (-> 490€), aber übernommen werden, ebenso wie Heizkosten, richtig?


    Warum wird denn eigentlich beim Wohngeldrechner das Kindergeld nicht mit angerechnet?
    Mit allen drei "Kindergeldern" plus dem eventuellen Wohngeld und dem Kinderzuschlag ließe sich ja doch ganz okay leben.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    Das Kindergeld erhält mein Vater, da durch die zwei zusätzlichen Personen, mein Sohn und mein Freund, durchaus Mehrkosten in Bezug auf Lebensmittel, Strom und Wasser entstehen.

    widerspricht sich aber dann mit

    Wir bezahlen weder Miete noch irgendetwas für Essen, Strom etc.

    Weiter im Text:

    Warum wird denn eigentlich beim Wohngeldrechner das Kindergeld nicht mit angerechnet?

    Weil Kindergeld bei dem Wohngeld nicht als Einnahme zählt?

    Mit allen drei "Kindergeldern" plus dem eventuellen Wohngeld und dem Kinderzuschlag ließe sich ja doch ganz okay leben.

    Nur daß es sich dann nicht mehr um dreimal Kindergeld handelt, sondern nur um einmal für Dein Kind. Bei Euch würde es Unterhalt sein. Was sich dann wieder auf die Höhe des Wohngeldes auswirken würde.

    Gruß!

  • Es widerspricht sich nicht, da wir ja nichts bezahlen, sondern einfach kein Kindergeld für unseren Sohn bekommen.

    Wie viel Unterhalt müssten unsere Eltern und denn dann jeweils bezahlen, dass wir Wohngeld/Kinderzuschlag statt ALG2 bekommen könnten?

  • Hallo,

    Es widerspricht sich nicht, da wir ja nichts bezahlen, sondern einfach kein Kindergeld für unseren Sohn bekommen.

    Naja - den Widerspruch solltest Du schon selbst erkennen. Zwischen "nichts bezahlen" und der Abtretung von Kindergeld (also doch indirekte Bezahlung) liegen schon durchaus Welten.

    Wie viel Unterhalt müssten unsere Eltern und denn dann jeweils bezahlen, dass wir Wohngeld/Kinderzuschlag statt ALG2 bekommen könnten?

    Meine Glaskugel sagt darüber nichts aus. Du weißt nicht, ob der BaföG-Antrag überhaupt genehmigt wird, womit die Einkommenssitation vollkommen unklar ist. Zumal im BaföG nach Deinen eigenen Angaben bereits der Kinderzuschlag enthalten ist - Du willst ihn also nochmal beantragen? Welchen Sinn sollte das machen?

    Gruß!

  • Wir bezahlen nichts, da wir nichts bekommen, das wir dann weitergeben. Und ich dachte immer, das Bezahlen so funktioniert. Den Antrag hat mein Vater direkt nach der Geburt gestellt, wir hatten damit nie etwas zu tun.

    Bei BAföG gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag, der absolut nichts mit sem Kinderzuschlag zu tun hat.

  • Hallo,

    Wir bezahlen nichts, da wir nichts bekommen, das wir dann weitergeben. Und ich dachte immer, das Bezahlen so funktioniert.

    aja. Und schon hat nach Deiner Logik der Opa einen Anspruch auf eine Leistung, die eigentlich nur den Eltern zusteht. Es mag ja sein, daß das Kindergeld für Dein Kind direkt an den Opa überwiesen wird - aber dennoch sind vorrangsweise die eigentlichen Eltern die Kindergeldberechtigten. Man kann auf diesen Vorrang durchaus verzichten - dennoch bleibt es dabei, daß auch dann indirekt eine Zahlung veranlaßt wird, die eigentlich Euch zugestanden hätte.

    Durch den Verzicht auf den Vorrang ist eigentliche Kindergeld auch gleich 30 € höher - eine optimale Nutzung also. Aber selbstverständlich hat auch das nichts mit einer indirekten Zahlung zu tun.

    Aber ich verschwende offensichtlich meine Zeit - Du hast selbstverständlich mehr Ahnung als ich und kennst die rechtliche Situation sowieso besser als ich.

    Gruß!

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