ALG II - Teilzeit-Job - Alleinerziehend

  • Hallo ihr lieben,
    ein paar dringende Fragen brennen mir auf der Seele und ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen. Zur Info, geschieden, kein Unterhalt(vom Exmann), 2 Kinder (6&9), wohnen zur Miete und haben bisher HartzV bezogen.
    Nun habe ich mich auf eine TZ Stelle beworben (unabhängig vom Arbeitsamt..aber wer glaubt auch, Arbeitsamt Arbeit zubekommen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten) und die auch bekommen. Ich fange am 1.12 an, TZ, 20 Std die Woche. Mein Bruttolohn ist 720€.

    Was heißt das jetzt genau für mich? Welche Schritte muss ich jetzt unternehmen?
    Beziehe ich dann weiterhin ALG II?
    Von Netto gut 500€...kann ich ja nicht leben. Meine Miete beträgt schon inkl NK&Heizung 500€. Und wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Bisher hat die ARGE uns als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Die Kinder bekamen UH von der Arge bzw damals, als es noch regulär Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse gab, daher Unterhalt. Wurde aber als einkommen angerechnet, sprich wir hatten genauso viel/wenig wie von der Arge selbst. jetzt gibt es ja angeblich wieder den Unterhaltsvorschuss.
    oder kann ich Wohngeld beantragen und HartzV "kündigen"? oder geht sich das nicht aus vom Geld?
    VZ kann ich noch nicht arbeiten, ich habe nur die Möglichkeit im Rahmen der Kinderbetreuung etwas zu machen.

    Danke euch für den Rat! Lieben Gruß :-b

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Du musst die Arbeitsaufnahme deiner Sachbearbeiterin mitteilen (Arbeitsvertrag einreichen + später die erste Gehaltsabrechnung und Nachweis über den Zufluss des Gehalts). Zudem solltest du ein Überbrückungsdarlehen beantragen, denn ansonsten würden dir die 720 € brutto angerechnet werden, aber dir fehlt das Geld zum Leben, da dein Lohn noch nicht ausgezahlt wurde.

    Falls du durch die Gesetzesänderungen wieder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast, musst du diesen beantragen, da es sich um eine vorrangige Leistung handelt.

    Auch Wohngeld wäre eine vorrangige Leistung, aber muss nur dann beantragt werden, wenn man aus dem ALG II Bezug rausfällt.


    #1 Wie hoch ist denn euer aktueller Anspruch?
    #2 Wann erhälst du das erste Gehalt? Geht dies aus dem Arbeitsvertrag hervor?
    #3 Wie hoch ist deine Miete? Wie hoch sind die Nebenkosten? Wie hoch sind die Heizkosten?


    Ich bitte dich, in Zukunft Wörter wie dringend in der Überschrift sein zu lassen. Dringend ist hier meist jede Anfrage ;)

  • Hallo und Danke für deine schnelle Antwort.
    Ja, dringend ist wirklich jedes Anliegen, tut mir leid. ||
    Ich poste morgen die genauen Daten hier rein, heute Abend habe ich keine Ruhe (Kinder^^).

    Schönen Sonntag euch :)

  • #1 Wie hoch ist denn euer aktueller Anspruch?
    #2 Wann erhälst du das erste Gehalt? Geht dies aus dem Arbeitsvertrag hervor?
    #3 Wie hoch ist deine Miete? Wie hoch sind die Nebenkosten? Wie hoch sind die Heizkosten?


    Nr.1 Gesamtbedarf 1.254,25€ (1Erw. 722,91€ + K1 265€ + K2 263€)
    Nr.2 am 31.12 erhalte ich das erste Gehalt. Gehalt wird immer zum Ende des Monats ausbezahlt laut Arbeitsvertrag, der Bruttolohn beträgt 720,00€.
    Nr.3 Miete 350€ kalt + 50€ Heizkosten + 100€ NK!


    Lieben Gruß und nochmal DANKE für deine Mühe! this

  • Hallo, ich kann nur sagen wie es bei mir ist, ich teilte es der Sachbearbeiterin mit diese schickte mir zum 1.12 einen Aufhebungsbescheid, habe Widerspruch eingelegt. Ich fang 1.12 an u erstes Gehalt gibt es am 15.1... Fakt ist das da das Zuflussprinzip greift das heisst mein neuwr Bescheid sieht so aus.
    Ich bekomme Dezember volle Leistung Januar sind auf die Leistungen ein fiktives Einkommen angerechnet das heisst mit der ersten Lohnabrechnung hin bzw per Mail u innerhalb ein paar Tage wird nachgezahlt oder eine Rechnung ausgeschrieben was Su zahlen musst. Ich bekomme nur das Kindergeld kein Interhalt oder Vorschuss bei mir war der anspruch bei 970 netto bei 590Euro anteilig Miete musste ich dann vom einkommen abziehen.
    100 Euro sind frei insgesamt waren bei mir 300 euro Anrechnungsfrei ca 20% des Lohns

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