Antrag abgelehnt wg Daueraufenthaltsbescheinigung

  • Hallo

    Ich wohne mit einer weiteren Person in einer BG. Sie macht im moment eine Ausbldg (vom jobcenter finanziert). Ich war in einer, darf diese aber erst im Januar fortführen, da keine Bildungsgutscheine mehr für dieses jahr ausgestellt werden. Nun wurde ihr Antrag angenommen und meiner abgelehnt. Begründung: ich habe nie eine Daueraufenthaltsbescheinigung abgegeben. Ich wusste allerdings nicht - und wurde nie informiert- das ich das als EU Bürger brauche.
    Als ich diese nun vor Ort im Ausländeramt haben wollte, wurde dies abgelehnt. Begründung: ich habe nie 5 Jahre AM STÜCK gearbeitet.
    Ist das überhaupt rechtens?
    Was kann ich tun? Ich wurde hier geboren. War nie im Ausland.
    Danke im voraus

  • Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II besteht für Ausländer erst dann, wenn sie 5 Jahre in Deutschland gelebt haben und in dieser Zeit einer Tätigkeit mit existenzsicherndem Einkommen gehabt haben. Ist dies nicht der Fall, ist in dem Heimatland eine eventuelle Sozialleistung zu beantragen. Entscheidend dabei ist die Staatsbürgerschaft.

    Gruß!

  • Erstmal Danke für die Antwort.

    Es kann doch nicht sein, dass ich hier 35 Jahre am Stück lebe, meinen Schulabschluss hier gemacht habe, gearbeitet habe - wenn auch nicht 5 Jahre am Stück - und jetzt auf der Strasse lande. Ohne Vorwarnung???

  • Hallo,

    beachte meinen letzten Satz in meinem vorigen Beitrag.

    Du hattest in den 35 Jahren genug Zeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das hast Du nicht getan. Das ist Dein gutes Recht - aber Du kannst Dich nun nicht darüber beschweren, daß Du anders behandelt wirst wie ein deutscher Staatsbürger.

    Auch das Argument mit den 35 Jahre in Deutschland haut nicht hin. Du selbst gibst an, daß Du in diesen 35 Jahren keine 5 Jahre gearbeitet hast. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß Du die meiste Zeit von Sozialleistungen in einem Staat gelebt hast, dessen Staatsbürgerschaft Du jedoch nicht annehmen wolltest.

    Ansonsten ist das ganze eine ausländerrechtliche Frage - wir sind aber "nur" Experten in Sachen Sozialrecht. Von daher sind wir hier die falschen Ansprechpartner und Du solltest Dich an eine Ausländerberatungsstelle wie z.B. von der Caritas wenden. Die haben mehr Ahnung von dem Problem Daueraufenthaltsbescheinigung als wir hier. Es kann durchaus sein, daß bei Dir andere Regelungen in Betracht kommen - das aber wissen wir hier nicht.

    Und nein - es bringt nichts, über den ersten und zweiten Absatz in meiner Antwort zu streiten. Sie sind nicht ausländerfeindlich, sondern stellen nur Tatsachen auf Basis Deiner eigenen Angaben fest.

    Gruß!

  • Hallo,

    sicher gibt es Einzelschicksale. Gesetze jedoch richten sich nicht nach Einzelschicksalen und die Voraussetzungen sind also nicht gegeben.

    Im übrigen habe ich durchaus geschrieben, was Du machen solltest. Wenn es Dir angenehmer ist, mich nun zu beschimpfen statt schleunigst meinen Rat zu realisieren ist dann Dein Geheimnis.

    Schliesslich ging es auch um meine DEUTSCHE Partnerin die deswegen ebenfalls die Miete nicht zahlen konnte

    Deine Fragen betreffen ausschließlich Deine Person - von Deiner Freundin ist nur am Rande die Rede und dann auch nicht in Bezug auf die Miete, sondern auf den Biuldungsgutschein. Dein Argument ist von daher ziemlich sinnlos.

    Gruß!

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