Haushaltsgemeinschaft - Zimmer in Wohnung der Mutter

  • Hallo zusammen,

    meine Mutter steht gerade vor dem Ausfüllen des Antrages für Arbeitslosengeld II und dabei kamen einige Fragen bezüglich einer Haushaltsgemeinschaft auf. topicclosed

    Folgender Fall:
    Mutter bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld I und hofft, dass bald der Antrag der Frührente bewilligt wird. Sie bekommt noch bis zum 11.12.2017 Arbeitslosengeld I. Meine Schwester (27 Jahre jung) und ich (34 Jahre jung) wohnen beide zur Zeit und zur Überbrückung mit meiner Mutter in einer 84qm großen Mietwohnung zur Untermiete. Meine Mutter ist alleinige Mieterin der Wohnung. Meine Schwester bezieht selbst Arbeitslosengeld II und zahlt meiner Mutter 180,00 Euro monatlich als Mietanteil.

    Ich selbst beziehe gerade Arbeitslosengeld I, bis ich im Januar 2018 meine neue Stelle antrete. Aufgrund von Trennung habe ich bei meiner Mutter zur Untermiete ein Zimmer bezogen, zahle aber im Moment keinen Mietanteil zur Untermiete. Meine Schwester, meine Mutter und ich trennen die Haushaltsführung und jeder kommt für seine Bedürfnisse wie essen, Wäsche waschen, etc. selbst auf. Lediglich das Bad und die Küche wird gemeinschaftlich genutzt. Hinzu kommt noch, dass ich aufgrund meiner Trennung zwei minderjährigen Kinder gegenüber unterhaltsverpflichtet bin.

    Ich vermute, dass meine Mutter mich und meine Schwester namentlich in das Formular der Haushaltsgemeinschaft eintragen muss. Wird ihr der Mietanteil meiner Schwester angerechnet? Wie werde ich in diesem Fall vom Amt behandelt und mit welchen Folgen haben wir zurechnen? Ich wäre für Hilfe in jeder Form sehr dankbar. Ich möchte ungern, dass meiner Mutter durch falsch Ausfüllen oder Unwissenheit irgendwelche Nachteile entstehen.

    Vielen Dank

  • Hallo,

    Wird ihr der Mietanteil meiner Schwester angerechnet?

    der Mietanteil wird aus den für Deine Mutter fälligen Kosten der Unterkunft herausgerechnet.

    Meine Schwester, meine Mutter und ich trennen die Haushaltsführung und jeder kommt für seine Bedürfnisse wie essen, Wäsche waschen, etc. selbst auf.

    Mal abgesehen davon, daß Untermietsverträge zwischen Verwandte 1. Grades nicht sehr plausibel sind, ist schon der Umstand, daß Du keinen Mietanteil zahlst, ein Indiz für ein gemeinsames Wirtschaften.

    Hinzu kommt noch, dass ich aufgrund meiner Trennung zwei minderjährigen Kinder gegenüber unterhaltsverpflichtet bin.

    Ob das ein Argument ist, kann ich nicht beurteilen - Du schreibst zwar vieles, aber nicht das entscheidende: die Zahlen. Was also Du an ALG I beziehst, wie hoch die Warmmiete ist und und und...

    Gruß

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