JobCenter - Landkreis U25 wechseln

  • Stimmt, da habe ich die Nutzer verwechselt..

    Nun gut, für die Zukunft lass dir gesagt sein, dass man eine Wohnung erst kündigt, wenn man eine neue hat, damit genau so etwas nicht passiert.

    Im Ergebnis selbst verschuldete Obdachlosigkeit stellt auch keinen wichtigen Grund dar die Einstiegsqualifizierung abzubrechen. Aus einem Obdachlosenhheim heraus lässt sich die Qualifizierung womöglich auch besuchen.


    Mit der Eigenkündigung hast du dir wirklich selbst ein Ei gelegt.

  • Hallo,

    ich bin auf Wohnungssuche. Mein Fallmanager schrieb, dass die Miete innerhalb der "Bedarfsrechnung" akzeptiert wird. Was heißt das? Die Ortschaften haben doch einen bestimmten Maximalpreis. Wieso kann dieser je nach Bedarfsrechnung überschritten werden? Wie rechne ich meinen Bedarf aus? Wie hoch darf die Miete einer Unterkunft denn nun eigentlich sein?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Triangle

  • Ja, da ist auch die Maximalmiete angegeben, aber der Wohnungsvorschlag von vor einer Woche war 30 Euro darüber und wegen der "Bedarfsrechnung" wäre es trotzdem akzeptiert worden.

    Hier liegt meine Frage, was es mit der Bedarfsrechnung auf sich hat.

  • Hallo,

    ich bin unter 25, absolviere seit 2 Monaten eine Einstiegsqualifizierung, also arbeite bereits und bin ab Beginn nächster Woche obdachlos. Ich habe bereits nach einer Unterkunft bei der Wohnungslosenhilfe in meiner Stadt gefragt, aber es scheinen alle Plätze belegt zu sein bzw. das ist gar kein Daueraufenthaltsort. In der derzeitigen Wohnung kann ich nicht länger bleiben. Ursprünglich hatte mir mein Vater versprochen, dass sobald ich arbeite, zeitweise bei ihm einziehen könnte, aber nun möchte er es nicht mehr, antwortet nicht weiter, obwohl ich es sowieso nur für wenige Wochen wollte, bis ich eine andere Unterkunft gefunden habe.

    Nun stehe ich vor mehreren Problemen. Ich weiß nicht, wo ich meinen Besitz unterbringen soll, wie ich ohne Wohnung weiter arbeiten soll, da ich entsprechend keinen Schlafplatz, Wasser, Strom, keinen Rückzugsort usw. mehr habe. Und wenn ich ohne Unterkunft nun auch kündige, oder wegen den Folgen gekündigt werde, dann habe ich auch kein Geld mehr.

    Was macht man in solch einem Fall? Kann das JobCenter nicht für eine Unterkunft, für eine Pension oder ähnliches in der monatlichen Höhe des Wohnungsgeldes aufkommen? Oder welche Möglichkeiten stehen sonst zur Verfügung?

  • Hallo,

    Wenn ich mich recht erinnere, hast Du Deine Wohnung selbst gekündigt, hast also Dein Problem selbst verursacht.

    Kann das JobCenter nicht für eine Unterkunft, für eine Pension oder ähnliches in der monatlichen Höhe des Wohnungsgeldes aufkommen?

    Nein.

    Du kannst Dich an Dein örtliches Sozialamt wenden und dort einen Antrag auf eine Notunterkunft stellen.

    Nochmal in aller Deutlichkeit: Du selbst hast die bisherige Wohnung selbst gekündigt, ohne eine andere Wohnung zu haben. Deine Probleme sind also selbst gemacht. Nun darauf zu hoffen, daß Dir irgendjemand auf Grund Deiner eigenen Entscheidungen eine neue Wohnung zur Verfügung stellt, ist etwas vermessen.

    Gruß!

    Themen wurde wegen der Übersichtlichkeit alle zu einem vereint!
    Grace

  • Danke für das Zusammenfügen.

    Hallo,

    Wenn ich mich recht erinnere, hast Du Deine Wohnung selbst gekündigt, hast also Dein Problem selbst verursacht.

    Mein Vater versprach mir damals, ich könne bei ihm wohnen, sobald ich eine Ausbildung beginne. Deshalb hatte ich bei der Kündigung halbwegs im Hinterkopf, dass ich notfalls bei ihm unterkommen könnte, auch wenn ich das nicht wollte, aber es wäre eine Notlösung gewesen. Aber wegen gewissen Umständen will er das, wie ich erster vor wenigen Wochen erfahren habe, doch nicht mehr.


    Mehr als sich an Ämter und Initiativen zu wenden, während man obdachlos ist, scheint also nicht machbar zu sein. Nun ist meine letzte Hoffnung, dass er sich umentscheidet, da ich ihm versuche zu garantieren, dass ich schnell wieder weg bin, sobald ich etwas anderes gefunden habe. Aber dann frage ich mich, ob das Amt dann überhaupt weiterhin eine Wohnungssuche genehmigt. Wenn das nicht so wäre, würde ich letztlich bei meinem Vater die Unterkunft wieder verlieren, durch die Lüge, nur kurz da zu sein, und wäre dann auch obdachlos.

  • Kollege, was ist los?

    Schau in das PN-Fach, wir sollten reden.

    Selbst kann ich dir leider nix schreien, oder ich bin zu doof den Button zu finden.

    Da wo du lebst gibt es reichlich WG-Zimmer. Willst du warten bis es zu spät ist?

  • Hallo,

    Volle Zimmer gibt es tatsächlich reichlich. Und leere Zimmer nicht mehr als leere Wohnungen. Ein Hartz 4 Empfänger bleibt das was er ist. Das ändert nichts an dem Problem. Nebenbei möchte ich auf keinen Fall in eine WG. Es käme nur ein Obdachlosenheim in Frage, wo ich jederzeit fristlos verschwinden kann, wenn ich etwas richtiges gefunden habe.

    Innerhalb der nächsten 32 Stunden wird sich sowieso kein Vertrag mehr schließen lassen.

  • Du musst es wissen. Da sind Zimmer bei, die man auch für kurze Zeiträume mieten kann. Aber wenn du meinst eine Notunterkunft sei besser als das drücke ich dir die Daumen.

    Es gibt einige Stellen vor Ort, die bei dem Thema hilfreich sein können. Vermutlich kennst du diese auch und weißt, wie du Kontakt aufnimmst.

  • Hallo,

    ich bin unter 25 Jahre alt und absolviere seit 3Monaten eine Einstiegsqualifizierung.

    Ich wohnte bis vor einem Monat in einer Wohnung (WG),allerdings in einer alleinigen Bedarfsgemeinschaft, da es größereSchwierigkeiten mit meiner Mutter gab und mein Vater (der nicht vonSozialgeldern lebt) laut dem KJC nicht dazu verpflichtet ist, mich bei sichwohnen zu lassen. Das Verhältnis zu ihm ist aber gleichermaßen schlecht.

    Der Auszug bei meiner Mutter brachte allerdings mitder Wohnung neue Probleme. Diesen Sommer, nachdem ich bereits ein Jahr in der Wohnunggewohnt hatte, bekam ich vom JobCenter auf Nachfrage und Schilderung derSituation die Erlaubnis, umzuziehen, sofern ich die Umzugskosten und die Kautionselbst trage.

    Ich hatte daraufhin direkt den Mietvertrag gekündigt,ohne eine neue Unterkunft zu haben. Letztlich fand ich nichts und nach mehrerenTelefonaten mit meinem Vater entschied er sich schließlich um und hat mir eineFrist gesetzt, bis Anfang Dezember bei ihm wohnen zu können. Das hatte ich sobereits dem JobCenter mitgeteilt, ohne eine Rückmeldung dazu erhalten zu haben,dass ich noch weiter nach einer Wohnung suchen kann. Ich gehe aber davon aus,dass sie die Suche weiterhin genehmigen werden, wenn ich die Gründe (alleineschon das ich keine Duschmöglichkeit habe) dafür nenne.

    Nur habe ich das Problem, dass ich keine Wohnungfinde. Alleine das ich jeden Tag 14 Stunden für 8 Stunden Arbeit weg bin, bleibt auch nur kaum Zeit zur Suche (das ist einweiter Grund, warum die Wohnungssuche sicherlich genehmigt wird). Daher istmeine Frage, ob man auch gegebenenfalls den Landkreis und das JobCenter unter25 Jahre wechseln kann? Dann könnte ich noch in dem nächstliegenden Landkreissuchen. Muss ich das meinem jetzigen Fallmanager einfach mitteilen?Wie wechsle ich? Was ist, wenn ich keine Wohnung finde und Anfang Dezemberrausgeworfen werde?

  • Hallo,

    die Zusicherung gilt nur für den aktuellen, nicht aber für einen anderen Landkreis. Ob das Jobcenter einem Umzug in einen anderen Landkreis zustimmt, kannst Du nur bei dem Amt selbst erfahren.

    Gruß!

  • Ich habe immer noch keine Wohnung! xxxxx Land. Mir wurde gesagt, dass es meine Entscheidung ist, wo ich hinziehen möchte. Stimmt es, dass das JC auch andere Unterkünfte bezahlt, solange sie entsprechend kosten? Hotels usw.

    Bitte auf die Wortwahl achten!
    Grace

  • Hallo,

    Ich habe immer noch keine Wohnung! xxxxxx Land.

    und was soll das nun mit dem "Land" zu tun haben? Du hattest eine Umzugsgenehmigung für Deinen Landkreis, hast aber die alte Wohnung gekündigt, ohne eine neue gefunden zu haben. Das ist dann eher Dein eigenes Versagen und nicht Schuld eines "Landes".

    Stimmt es, dass das JC auch andere Unterkünfte bezahlt, solange sie entsprechend kosten?

    Nein. Bei Obdachlosigkeit ist das Sozialamt zuständig, daß dann ggf. eine Obdachlosenunterkunft zuweist.

    Gruß!

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