ALG II Anspruch - Selbständig - Was steht mir zu

  • Hallo,

    ich bin 25 Jahre alt und selbstständig. Ich wohne noch zu Hause und mein Verdienst aus der Selbstständigkeit entspricht in etwa der eines 450€ Jobs. Aufgrund von körperlichen und psychischen Problemen habe ich lange gar nichts gemacht, nebenbei versucht mein Abitur nach zu holen, per Fernschule. Deswegen habe ich auch keine abgeschlossene Berufsausbildung. In Zukunft plane ich mein Abitur nachzuholen, per Abendschule. Dafür muss ich jedoch 2 Jahre gearbeitet haben oder unter anderem 2 Jahre arbeitslos gemeldet sein, das sind Aufnahme Voraussetzungen an der Abendschule. Ich möchte meinen aktuellen Job dann später neben der Abendschule und später neben dem Studium teilweise fortsetzen, je nachdem wie viel Zeit mir dann noch bleibt.

    Wie sieht das nun mit ALG2 oder anderen Sozialhilfen aus? Zumindest so lange, bis ich ausreichend Aufträge für meinen selbstständigen Beruf habe. Ich kenne mich da kaum aus und wüsste nicht, was mir zusteht. Wenn ich später das Abitur nachholen sollte, würde mir in den letzten 1,5 Jahren der Abendschule Bafög zustehen. Aber erstmal nicht. Bevor ich mich an ein Amt wende, will ich mich erstmal halbwegs darüber informieren, was mir zustehen könnte. Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.


    Gruß

  • Hallo,

    hole dir am besten noch diesen Monat einen Antrag auf ALG II, denn dann wirst du noch für den Monat Oktober Leistungen erhalten.

    Fragen
    #1 Wie hoch ist deine Miete?
    #2 Wie hoch sind die Heizkosten?
    #3 Oder gibt es keinen Mietvertrag mit den Eltern?
    #4 Erhälst du zusätzliche Leistungen oder hast du "nur" dein Einkommen?

  • im Forum! Bitte etwas Geduld, kommen Antworten.


    Danke.


    Hallo,

    hole dir am besten noch diesen Monat einen Antrag auf ALG II, denn dann wirst du noch für den Monat Oktober Leistungen erhalten.

    Fragen
    #1 Wie hoch ist deine Miete?
    #2 Wie hoch sind die Heizkosten?
    #3 Oder gibt es keinen Mietvertrag mit den Eltern?
    #4 Erhälst du zusätzliche Leistungen oder hast du "nur" dein Einkommen?


    Hallo und Danke für die Antwort.

    Es gibt keinen Mietvertrag mit meinen Eltern. Ich erhalte nur mein Einkommen. Wenn ich ausziehen würde, dann würde ich eine Wohnung bezahlt bekommen, die ich vorschlagen müsste? Wenn ich ALG 2 bekommen würde, könnten die mir dann einen weiteren Job auf zwängen, obwohl ich den aktuellen Job ausbauen will?

    Einmal editiert, zuletzt von Lester (25. Oktober 2017 um 21:56)

  • Du musst dir die Wohnung vom Jobcenter genehmigen lassen. Angebote bzw Zusagen einholen, zum Jobcenter gehen und abstempeln lassen.

    Du bist dazu verpflichtet alles möglich dafür zu tun, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Dies kannst du durch Maximierung deines Gewinns oder durch ein Arbeitsverhältnis erreichen. Aber wie es in deinem Fall sein wird, hängt stark von deinem Arbeitsvermittler und deiner finanziellen Situation ab. Verdienst du monatlich immer mehr und mehr, wird dein Arbeitsvermittler dir kaum einen Job aufzwingen wollen.

  • Alles klar. Von den 409€ wird aber ein Teil meines Verdiensts abgezogen, oder? Das sagen zumindest die Rechner.


    Kurz und knapp: Ja

    Allerdings haben auch Selbstständige den Freibetrag in Höhe von 100,00 Euro.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!