ALG II Anspruch - Student im Urlaubssemester - Kindererziehung

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine Frage, wie sich diese Konstellation verhält. Ich bin Studentin und lebe mit meinem Partner (ALG2) und unseren Kindern zusammen. Ich habe einen Antrag auf ein bzw. zwei Urlaubssemester gestellt, um Erziehungszeit für meinen Sohn (1 Jahr) in Anspruch zu nehmen. In diesem Zeitraum erhalte ich keine Leistungen nach BAföG und werde auch kein Einkommen erzielen, da ich ausschließlich das Kind betreuen möchte.

    Ich möchte nun einen ALG2 Antrag stellen.

    Nun meine Fragen:

    Mein Partner erhält bereits ALG2 Leistungen und die Kinder Sozialgeld, muss ich einen separaten Antrag stellen oder bleibt mein Partner Antragsteller und werde ich unter "weiteren Personen" geführt? Welche Formblätter müssen alle eingereicht werden?
    (Ich wurde im bisherigen Bewilligungsbescheid aufgeführt und auf Null gesetzt)

    Muss ich zusätzlich einen Antrag für Wohngeld stellen, obwohl ich kein Einkommen erziele und definitiv keiner Arbeit nachgehen werde/kann?

    Meine Krankenversicherung bleibt während des Urlaubssemesters im studentischen Tarif bestehen, wer trägt die Kosten?

    Die Sachbearbeiterin des Jobcenters war wohl ziemlichen überfordert und hat mich recht zügig am Telefon abgewimmelt...

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. :)

  • Mein Partner erhält bereits ALG2 Leistungen und die Kinder Sozialgeld, muss ich einen separaten Antrag stellen oder bleibt mein Partner Antragsteller und werde ich unter "weiteren Personen" geführt? Welche Formblätter müssen alle eingereicht werden?
    (Ich wurde im bisherigen Bewilligungsbescheid aufgeführt und auf Null gesetzt)


    Veränderungsmitteilung mit den entsprechenden Nachweisen sollte ausreichen, kann aber je nach Region durchaus anders sein. Du würdest dann vermutlich in der BG deines Partners geführt werden.


    Muss ich zusätzlich einen Antrag für Wohngeld stellen, obwohl ich kein Einkommen erziele und definitiv keiner Arbeit nachgehen werde/kann?


    Eigentlich ja, da vorrangige Leistung, aber es dürfte für euch kein Anspruch bestehen. Also müsst ihr es nicht beantragen. Der Sachbearbeiter sollte eine Wohngeldüberschlagsberechnung im System haben, diese nutzen und abheften.

    Meine Krankenversicherung bleibt während des Urlaubssemesters im studentischen Tarif bestehen, wer trägt die Kosten


    Du wirst bei der Krankenkasse angemeldet und es wird ein monatlicher Pauschalbetrag überwiesen.

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