Trennung - Umzug - Antrag

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich war vor der Geburt meiner Tochter arbeitssuchend und jetzt in Elternzeit.
    Die damalige Überprüfung meines Anspruches auf ALG2 durch das Jobcenter fiel negativ aus, da mein Partner
    ein zu hohes Sparvermögen besitzt. Wir werden uns trennen und nun stellt sich für mich folgende Frage:

    Da ich in meinen früheren Wohnort zurückziehen möchte, der auch in einem anderen Bundesland liegt,
    weiß ich nicht wie bzw. wo ich schnellstmöglich ALG2 beantrangen kann.
    Kann dieses erst am neuen Wohnort geschehen oder kann es auch in meinem jetzigen Wohnort
    beantragt werden?

    Da ich wie gesagt ein Baby habe, auf Wohnungssuche bin und nur wenig bis keinen eigenen Hausstand/Mobiliar ist die
    Gesamtsituation ohnehin schon mehr als kompliziert für mich.

    Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand den erforderlichen Werdegang erläutern.

    Lieben Dank bereits im Voraus.

  • ich war vor der Geburt meiner Tochter arbeitssuchend und jetzt in Elternzeit.
    Die damalige Überprüfung meines Anspruches auf ALG2 durch das Jobcenter fiel negativ aus, da mein Partner
    ein zu hohes Sparvermögen besitzt.


    Bist du verheiratet?


    Da ich in meinen früheren Wohnort zurückziehen möchte, der auch in einem anderen Bundesland liegt,
    weiß ich nicht wie bzw. wo ich schnellstmöglich ALG2 beantrangen kann.


    Umzug-Ratgeber: Umzug


    Informationen zum ALG II

    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil

    Kann dieses erst am neuen Wohnort geschehen oder kann es auch in meinem jetzigen Wohnort
    beantragt werden?

    Wann willst du umziehen?

  • Hallo Grace,

    vielen Dank fürs Willkommen heißen und für deine Antwort.

    Nein, ich bin nicht verheiratet.

    Die Broschüre *Umzug* habe ich bereits durchgelesen, nur kann sie meine Frage nicht beantworten.
    Die Angaben dort beziehen sich auf Leistungsbezieher. Ich jedoch stehe momentan noch in keinem Leistungsbezug.
    Dieser muss ja erst beantragt werden. Das müsste sozusagen beides parallel laufen.
    Die Frage ist nur, ob dies bereits beim ortsansässigen Jobcenter geschehen und dann umgemeldet werden kann.
    Bei der Hotline kann mir leider auch nach 3 Telefonaten keiner eine informative Information geben.

    Wann ich umziehe? Möglichst zeitnah. Nur muss im Vorfeld meine Situation geklärt sein um ordentlich organisieren zu können.

    LG zeronia

  • Die Info war ja auch für die Antragstellung gedacht und das sollte aufmerksam gelesen werden.
    Wenn es mit dem Leistungsanspruch sehr eilig ist, stelle den Antrag umgehend. Was hält dich
    davon ab?

    Wie lange läuft das Elterngeld noch? Wie hoch ist es?
    Bekommst du Kindergeld?
    Wann soll der Umzug stattfinden?
    Hast du schon eine neue Wohnung?
    Dich beim JC nach der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft erkundigt?

    Vor Unterschrift des Mietvertrags, vorsorglich, um jeden Ärger zu vermeiden, die
    Zusicherung schriftlich geben lassen.

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe lediglich Basis-Elterngeld und entsprechend Kindergeld.
    Ich möchte umziehen, da ich hier nach der Elternzeit weder (betreuungstaugliche) Jobchancen habe, keine Wohnung finde,
    hier keine Freunde habe und nur zugezogen bin.
    Das Elterngeld läuft noch 7 Monate. Und über die zulässige Kalt- und Warmiete/Quadratmeter habe ich mich bereits informiert.

    Mein Problem ist daher:
    - hier kann ich mich nicht beim Jobcenter anmelden, da ich erstens umziehen möchte, außerdem derzeit noch in der Wohnung des Partners
    wohne (wohin soll ich auch sonst) und aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse keinen Anspruch auf ALG2 habe
    - im neuen gewünschten Wohnort kann ich mich noch nicht beim Jobcenter anmelden, da ich dazu dort wohnhaft sein und gemeldet sein muss
    - Umziehen kann ich aber erst, wenn die Einkommensverhältnisse geklärt sind (also ich einem Vermieter auch glaubhaft nachweisen kann,
    dass das Jobcenter die Miete übernimmt
    - das kann ich natürlich erst, wenn ich einen Antrag beim Jobcenter gestellt habe
    - was mich wieder zu Punkt 2 bringt, keines der beiden scheint zuständig

    Ich finde dazu noch immer keine Lösung.

  • Der Umzug würde privat von einem Bekannten durchgeführt.
    Die Mietkaution, sollte es dabei keinerlei unterstützende Hilfe geben, würde meine Familie aufbringen.

    Das löst aber das eigentliche Problem leider nicht.

  • Hallo,

    Das löst aber das eigentliche Problem leider nicht.

    Es hilft aber, sich einen Überblick über Deine Situation zu machen. Und deswegen sind solche Fragen durchaus berechtigt, wenn Du entsprechende Antworten haben willst.

    Ich beziehe lediglich Basis-Elterngeld und entsprechend Kindergeld.

    Wie sieht es mit Unterhalt aus?

    Ansonsten sehe ich derzeit kaum eine Möglichkeit, als Dich an das jetzige Jobcenter zu wenden, dort einen Antrag auf Umzug abzugeben mit der Maßgabe, daß du am neuen Wohnort auf ALG II angewiesen sein wirst. Wenn das derzeitige JC dem zustimmt, hast Du erstmal Deine Sicherheit in Sachen neue Wohnung.

    Gruß!

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