Mietbescheinigung angeblich gefälscht

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und habe möchte gerne wissen wie da vorgehen kann.
    Beziehe schon länger Harz 4, erst nur aufstocken, seit über einem Jahr ganz.
    Wohne schon fast 14 Jahre in meiner jetzigen Wohnung.
    Nun zu meinem Anliegen :
    Weiterbewilligungsanträge habe ich unter dem Menüpunkt Miete immer mit: Keine Änderung angegeben.
    Dies wurde das letzte mal bemängelt. (Ich hatte mir dann per Post eine Mietbescheinigung Antrag zukommen lassen, beim Antrag selbst war keine dabei. Habe diese dann von meiner Vermieterin ausfüllen lassen, und zum zusätzlichen Beweis 2 Kontoauszüge in Kopie mitgeschicktdie belegen das die Miete auch überwiesen wurde.
    Nun der Hammer :
    Ich bekam ein Schreiben mit genau diesem Wortlaut :
    " Die am 26.09. eingegange Mietbescheinigung wurde von ihnen ausgefüllt. Die Mietbescheinigung ist von ihrem Vermieter auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln*
    Sehe ich das richtig das die mich der Urkundenfäschung bezichtigen?
    Unterschrieben hat meine Vermieterin es ja.
    Die Dame ist 84 Jahre alt, die hat keinen Stempel für ihr kleines 4 Parteien Haus.
    Was kann ich machen.
    Allein diese Unterstellung ich hätte es ausgefüllt und unterschreinen finde ich mehr als dreist.
    Kann ich dagegen vorgehen?
    Danke euch schon mal recht herzlich!

  • Willkommen im Forum :)

    Ich finde das Verhalten deines Sachbearbeiters ein wenig kleinkariert. Zwar mag die Mietbescheinigung vom Vermieter auszufüllen sein, jedoch kann man einer älteren Dame durchaus beim ausfüllen dieser Bescheinigung helfen. Sie unterschreibt schließlich, das alle gemachten Angaben korrekt sind.

    Wurden die Leistungen denn eingestellt oder wurde die KdU nicht bewilligt? Dann könntest du ein Schreiben an das Jobcenter aufsetzen und erklären, dass die Vermieterin über keinen "Firmenstempel" verfügt, aber alle Angaben ordnungsgemäß gemacht wurden. Dieses Schreiben lässt du ebenfalls von der Vermieterin unterschreiben.

  • Die Leistungen wurden gekürzt, das Geld für die Miete nicht mit überwiesen.


    Dann wie o.g eine Erklärung abgeben, in dem du und deine Vermieterin bestätigen, dass alle gemachten Angaben korrekt sind und die Vermieterin keinen Firmenstempel besitzt.

    Zudem nachweislich Widerspruch, am besten per Einschreiben, gegen den Weiterbewilligungsantrag einlegen.

  • @bass386 drückt es mit "kleinkariert" noch nett aus. Ich sehe das aber noch ganz anders
    und empfehle eine Beschwerde bei der Bundesdatenschutzbeauftragten. Denn ich sehe
    hier einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

    Es gab für diese Mietbescheinigung nicht den geringsten Anlass, weil 14 Jahre die gleiche
    Wohnung, gleicher Vermieter. Bitte hier nachzulesen:

    Datenschutz Mietvertrag-Kopie - Mietbescheinigung und Abtretungserklärung
    Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

    Offensichtlich ist SB "richtig herzig", dann jetzt höflich diesen Sachverhalt unter die Nase halten.
    Mit Klage und Beschwerde drohen, damit da jetzt Bewegung reinkommt.

    Bei uns unter Datenschutz mal nachlesen, welche Rechte du hast. :rolleyes: Sachen gibt es, falls du
    an deinem Wohnort Unterstützung benötigst durch Erwerbslosen-INI, gerne PN an mich, helfe
    suchen.

  • Keiner muss so eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen, weil keiner dem Vermieter mitteilen muss, dass er Sozialleisung erhält.

    Der Vorwurf der Fälschung kann sich deshalb nur auf die Unterschrift der Vermieterin beziehen, es ist ja statthaft sich die Formulare, die man unterschreibt, von anderen ausfüllen zu lassen. Wenn mir jemand sowas vorwerfen würde hätte der viel Freude an der eigenen Dummheit. Erst würde ich einen Termin beim Teamleiter verlangen, und wenn das dann nicht sofort vom Tisch kommt direkt Strafantrag stellen.

    Dann geht es gar nicht, dass ein SB eine Straftat phantasiert und seine Vorstellungskraft Grundlange eines Leistungsbescheids ist. Die Bedürftigkeit ist zu prüfen. Dazu liegen alle relevanten Unterlagen vor. Hat er Zweifel an den Unterlagen, hat er zu ermitteln, und die Ermittlung beginnt zwingend mit der Befragung des Betroffenen. Alles andere ist rechtswidrig.

    Widerspruch einlegen und sofort zum SG. Oder gleich einen Anwalt einschalten, der denen mal den Kopf zurecht rückt.

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