Alles anzeigenSchmerzensgeld auch bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich
Mit einem sehr wichtigen Urteil hat der BGH entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung
für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung)
auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst.
Bisher hat der BGH die Ersatzpflicht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter grundsätzlich auf
daraus folgende Vermögensschäden beschränkt. Hier gibt es jetzt eine deutliche Rechtspositionsänderung.
Damit hat der BGH grundsätzlich den Weg aufgemacht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter
zum Beispiel bei Eingriffen durch Jobcenter Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen
zu können. Mehr dazu hier: Schmerzensgeld BGH 7.9.2017, III ZR 71/17 - afp-medienrecht.de
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