Nach Selbsständigkeit Anspruch auf Sozialleistungen

  • Guten Tag,

    es geht um meinen Vater, der sein Gewerbe (GbR, ein weiterer Gesellschafter) aufgrund hoher Schulden u.a bei Finanzamt nun abmelden muss.
    Er ist 64 Jahre alt, auch privat verschuldet (nur P-Schutz Konto), versichert in einer PKV aber in den Nottarif (Grundversorgung) gerutscht, da er die Beiträge nicht mehr zahlen konnte.
    Als einziges Kind wäre ich wohl unterhaltspflichtig. Allerdings liegt mein Einkommen, nach Berücksichtung eigener Kinder unter dem Selbstbehalt.
    Meine Fragen wären, hat er nach +15 Jahren als Selbstständiger Ansprüche auf AlgII? Sein letzter Rentenbescheid lag bei unter 600€/monatlich, muss er zuerst Rente beantragen? Wie überbrücken wir ggf. die Zeit, bis zum Bescheid der Rentenkasse?
    Wie gehen wir am besten vor, um seinen Lebensunterhalt zu sichern?
    Seine Miete ist glücklicherweise recht niedrig und liegt bei 350€.

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    der Anspruch auf ALG II hat nichts mit der bisherigen Selbstständigkeit zu tun. Soweit Dein Vater noch nicht Rente bezieht und erwerbsfähig ist, kann er also durchaus einen Antrag auf ALG II stellen.

    Gruß!

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