Maßnahme ohne unterschriebene EGV

  • Hallo,


    ich habe eine Sache, wo ich bitte mal Hilfe benötige bzw. Ratschläge was man machen kann/sollte.


    Und zwar habe ich mich geweigert die EGV zu unterschreiben, das dem JC auch per Mail mitgeteilt (eigentlich möchte ich die EGV als VA erhalten, um dagegen vorgehen zu können --> Verstoß gegen Grundrechte, unbefristete Laufzeit etc.) - nach meiner Mail wurde die EGV dann vom SB geändert und mir in geänderter Form per Post zugeschickt (noch kein VA). Das ist nun übrigens schon die 3. abgeänderte Version, seit ich meine Unterschrift verweigere.

    In meiner Mail hatte ich mich bereits trotzdem bereit erklärt die aufgedrückte Maßnahme zu machen, um meinen guten Willen zu zeigen, aber ausdrücklich erwähnt, das dies keine Anerkennung der EGV bedeute und ich sie abbrechen werde, wenn ich erkenne, das sie keinen Sinn macht (Berwerbungstraining – ich bin gelernter Kaufmann). Nun dachte ich eigentlich, das ich die Maßnahme gar nicht machen muss, weil der Maßnahmenträger mir beim ersten Gespräch zunächst sagte, das er ohne eine unterschriebene EGV nicht tätig werden kann. Dann kam die Rückmeldung vom Träger, dass das JC nun doch grünes Licht gegeben hat ich auch ohne unterschr. EGV die Maßnahme machen könne.

    Obwohl ich mir von der Maßnahme nicht viel erhoffe, wäre ich aber trotzdem bereit sie durch zu ziehen, da sie nur 1x wöchentlich vormittags einige Stunden dauert.

    Die Frage geht nun dahin, ob ich richtig handel, wenn ich die Maßnahme durchziehe.
    Denn auch wenn die Maßnahme nicht zur Vermittlung in Arbeit führt oder ich sie abbreche kann das JC die EGV ja sicher immer noch, wann immer es will als VA ergehen lassen so das ich mir die Maßnahme eigentlich sparen könnte oder ?

    Weiterhin soll ich beim Maßnahmenträger auch noch eine Aktivierungsvereinbarung und eine Datenschutzinformation&Einwilligung unterschreiben, was ich eigentlich nicht möchte, da dort auch Dinge drin stehen, die mir nicht passen (z.B. jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, der Träger darf mit meinen Daten hantieren wie er will, ich muss aber stillschweigen über die Teilnehmer und die Mitarbeiter des Trägers der Maßnahme und die dort behandelten Inhalte bewahren).

    Ich hoffe jemand hat vllt. schonmal so einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir Tipps für richtiges Verhalten geben. Wann könnten Sanktionen drohen ?


    Desweiteren würde ich mich noch über Tipps freuen, an die ich vllt. noch gar nicht denke, wie z.B. Übernahme von Fahrtkosten für Fahrten zur Maßnahme, Übernahme Berwerbungskosten etc. etc., also alles was wichtig im Hinblick auf die Maßnahme sein könnte.

    Danke.

  • :) Schaue es dir an, fett und unterstrichen bezeichnet man allgemein als Schreien
    und das muss hier Niemand. :D Wir helfen auch ohne dem! Bitte die Zuweisung
    zur Maßnahme und EGV mal anonymisiert hochladen. Sonst haben wir Rätselraten!

  • nun so war das mit den fetten und unterstrichenen Zeilen nicht gemeint, wollte damit lediglich die Fragen, die ich habe kennzeichnen

    Eine Zuweisung ? Habe ich nicht bekommen, es sei denn Du meinst die EGV ?

  • Diese letzte EGV vom 17.08.17 wurde mir übrigens per Post zugesandt mit folgendem Begleitschreiben von meinem SB, ohne diese EGV mit mir besprochen zu haben und weist Änderungen zur letzten EGV auf, die ich bei meinem letzten Termin beim JC am 26.07.17 ohne zu unterschreiben mit nach Hause nahm und auch danach nicht unterschrieben habe. Zwischen den beiden genannten Daten hatte ich dann meine besagte Mail ans JC gesandt.

  • Und zwar habe ich mich geweigert die EGV zu unterschreiben, das dem JC auch per Mail mitgeteilt (eigentlich möchte ich die EGV als VA erhalten, um dagegen vorgehen zu können --> Verstoß gegen Grundrechte, unbefristete Laufzeit etc.) - nach meiner Mail wurde die EGV dann vom SB geändert und mir in geänderter Form per Post zugeschickt (noch kein VA). Das ist nun übrigens schon die 3. abgeänderte Version, seit ich meine Unterschrift verweigere.


    Kannst du machen, nur was das bei dieser harmlosen EGV für einen Sinn macht, weißt
    nur du alleine. Deine einzige Pflicht besteht zur Zeit darin an dieser Maßnahme teilzunehmen.
    Vielleicht mal das Infoblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil
    Einfach vielleicht mal lesen, damit du überhaupt Bescheid weißt. Denn das Gefühl habe ich zur
    Zeit nicht.


    Obwohl ich mir von der Maßnahme nicht viel erhoffe, wäre ich aber trotzdem bereit sie durch zu ziehen, da sie nur 1x wöchentlich vormittags einige Stunden dauert.


    Macht das, ist die beste Entscheidung!

  • OK werde ich in jedem Fall mal lesen - ich weiss schon, das diese EGV im Hinblick auf die Anforderungen an mich in Ordnung ist - nur ich möchte mich vor eventuellen Sanktionen schützen, die, wie ich hoffe, ja erstmal nicht greifen können bzw. unrechtmässig sind, sofern ich dazu keine Einwilligung mit meiner Unterschrift gebe oder bin ich da auch auf dem Holzweg ?

    Möchtest Du die Vereinbarungen des Maßnahmenträgers trotzdem noch haben ?

    Gilt das denn nun als sogenannte Zuweisung wie Du geschrieben hast ? Was genau ist erine Zuweisung ? Muss ich mich daran halten ?

    Was passiert wohl, wenn ich der Meinung bin, das die Maßnahme mir nichts bringt und ich abbreche ?

  • :) Sicher, kannst du gerne hochladen, aber ich wette jetzt schon, dass die üblichen
    Dokumente sind. Im Übrigen kassierst du nur eine Sanktion, wenn du dich einer
    Pflichtverletzung schuldig machst. Steht auch in der Rechtsfolgenbelehrung, die
    ordnungsgemäß bei der EGV war. Dazu hier:

    Sanktionen
    § 31 Pflichtverletzungen
    § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
    § 31b Beginn und Dauer der Minderung
    § 32 Meldeversäumnisse

    Empfehle dringend das Merkblatt ALG II zu lesen und einen Blick in die "Fachlichen Weisungen ALG II"
    der Bundesagentur für Arbeit zu werfen.

    Fachliche Weisungen SGB II - Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen

  • :) Das Übliche und die Datenschutzerklärung im Rahmen dessen, was laut BDSG
    zulässig ist. Sie sind zur Erklärung verpflichtet.

    § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz

    Alles dient dazu deine Hilfsbedürftigkeit zu beendet durch eine Vollzeitbeschäftigung.

    § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    § 2 Grundsatz des Forderns

    Was ja auch in deinem Sinne sein dürfte aus dem System zu kommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!