Unklarheiten bei Teilzeitjob und aufstockenden Leistungen

  • Hallo Leute,

    und zwar arbeite ich bereits seit fast 2 Jahren in einem Job mit Mindestlohn und Trinkgeld. Ich mache zurzeit ca. 85h im Monat. Damit komme ich auf 750 brutto = 590 netto + 250-300 Trinkgeld. Ich beziehe zudem Wohngeld und komme so einigermaßen über die Runden. Leistungen vom Amt habe ich noch nie bezogen.

    Nun bin ich irgendwie im Internet darauf gestoßen, dass man ja auch aufstockende Leistungen beziehen kann. Meine Miete beträgt kalt 314€ + 82 Nebenkosten + 46 Heizkosten.

    Wenn ich das jetzt in einen Hartz4 Online Rechner eingebe steht da ich würde vom Amt 491 € bekommen. 491€ +300 Trinkgeld + Lohn 590 = 1381€!!!! FÜR 85h Arbeit?!

    Wozu soll ich mich dann jetzt überhaupt noch bemühen eine Vollzeitstelle zu finden? Das ist doch hammermäßig geil viel Geld für einen Singlemann und auch wenig Arbeit.

    Und daher frage ich mich jetzt:

    Wenn ich das so beantragen würde müsste ich dann auch ständig Bewerbungen schreiben? Oder wäre das Amt zufrieden damit, dass ich überhaupt Arbeit habe?

    Weil wenn das ohne Probleme geht und das Amt keinen Stress macht dann gibt es doch noch Hoffnung auf ein schönes Leben.

    Zu mir ich bin 27 Jahre alt, habe seit ca. 12 Jahren Depressionen. Fachabitur, abgeschlossene Ausbildung im IT-Bereich (aber nichts gelernt dort), danach hier und da gejobbt, zweite Ausbildung angefangen=abgebrochen. Ich packe Vollzeit einfach nicht...

    Bitte verurteilt mich nicht :/

  • Hallo,

    Du machst einen Denkfehler: das Trinkgeld ist als Einkommen zu berücksichtigen. Es gibt zwar ein einsames Urteil eines SG, daß dies verneint - aber auch nur dann, wenn das Trinkgeld nicht mehr als 60 € im Monat oder mehr als 10% des ALG II ausmacht. Dies dürfte bei 300 € nicht der Fall sein, womit hier also angerechnet werden würde und Deine gesamte Rechnung falsch wäre.

    Gruß!

  • im Forum!

    Und daher frage ich mich jetzt:

    Wenn ich das so beantragen würde müsste ich dann auch ständig Bewerbungen schreiben? Oder wäre das Amt zufrieden damit, dass ich überhaupt Arbeit habe?

    Weil wenn das ohne Probleme geht und das Amt keinen Stress macht dann gibt es doch noch Hoffnung auf ein schönes Leben.


    Zunächst möchte ich die falschen Vorstellungen vom ALG II Bezug gerne mit einem Info-Blatt
    berichtigen und bitte aufmerksam lesen!

    Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Dann als Zusatz-Information, wie Einkommen angerechnet wird:

    § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
    § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
    § 11b Absetzbeträge

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