Freiberufler in Bedarfsgemeinschaft

  • Guten Tag zusammen,

    Ich habe jetzt hier schon etwas rum gesucht, aber leider nichts gleiches zu meiner Situation gefunden.

    Folgendes Anliegen habe ich:

    Meine Lebensgefährtin bezieht ALG II und ich nun seit zwei Monaten auch.

    Wir leben in einer bedarfsgemeinschaft mit 3 Kindern (patchwork).

    Seit längerem bekomme ich immer wieder Anfragen, ob ich den Aufbau von Webseiten übernehmen könnte, was ich bis dato zum Schutz vor dem totalen Wegfall der Leistung negiert habe.

    Nun muss ich aber sagen, dass es doch langsam mal voran gehen sollte und möchte einen Auftrag übernehmen.

    Es handelt sich hierbei um ein Projekt und keine Anstellung, also auch um eine einmalige honorierung.

    Um das Ganze machen zu können auf legalem Weg muss ich mich nebenberuflich selbständig machen und hier wird es nun knifflig, da ich wirklich nicht weiß, in wir fern das ganze überhaupt lukrativ ist, wenn es nur einmalig ist und was überhaupt übrig bleibt.

    Das Amt war da leider nicht wirklich hilfreich bei meiner Frage.

    Kennt sich hier jemand diesbezüglich aus?
    Derzeit haben wir knapp 1800€ für Miete, Kinder, Essen, Strom, etc.

    Der Auftrag an sich würde einmal 1500€ brutto einbringen, was würde dabei übrig bleiben, lohnt es sich überhaupt?

    Vielen lieben Dank schon mal im voraus.
    LG
    André

  • Das ist ja super.

    Wie kommen die eigentlich auf 6 Monate?

    (3) 1Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

  • Wie kommen die eigentlich auf 6 Monate?


    Im Gesetz und den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit steht, dass eine einmalige Einnahme auf sechs Monate zu verteilen ist, wenn der Leistungsanspruch in dem Monat der Anrechnung entfiele.

    Warum es gerade sechs Monate sind, dass kann ich dir nicht erklären.

  • Mit einmaligen Einkünften weiss ich es nicht so genau. Bei meinem Nebenerwerb wird für die 6 Monate des Bewilligungszeitraums im nachhinein der Verdienst auch durch 6 geteilt. Hiervon wird dann ein Freibetrag von monatlich ca. 120 € abgezogen, den man behalten kann. Alles andere wird dann auf die Leistungen angerechnet, bzw. abgezogen.

  • Hallo,

    Hiervon wird dann ein Freibetrag von monatlich ca. 120 € abgezogen

    naja - diese 120 € sind aber nicht pauschal zu sehen. Die Freibeträge hängen von der Höhe der Einkünfte ab und können dementsprechend auch höher oder niedriger ausfallen.

    Gruß!

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