Wohnung bewilligt - was passiert wenn ich selbst finanzieren kann und dann doch wieder ALG II

  • Hallo liebe Community,

    eine kurze Frage:

    Ich wohne derzeit in einer Wohnung, die mit 666€ warm durchs JC bewilligt worden ist. Wenn ich jzt zb. ein paar Monate mehr verdiene und quasi eigenständig bin (sprich keine Leistung brauche), ist es dann möglich - zb bei Jobverlust oder weniger Stunden- , nahtlos diese Whg wieder vom Amt bewilligt zu bekommen?

  • Wenn sie einmal bewilligt wurde, wird sie wohl angemessen sein.

    Dann wird sie auch bei erneutem Leistungsbezug angemessen sein.


    Aber i.E. kommt es darauf an, wo du wohnst und wie viele Personen in der Wohnung leben und ob du ggf. noch Umgang mit einem eigenen Kind pflegst.

  • Wohne alleine, das ist das Maximum was bewilligt wird. Die Whg kostet zwar deutlich mehr, doch die Differenz muss ich so oder so drauf zahlen, WIderspruch bereits gescheitert. Jzt ein Monat Zeit evtl. mit Anwalt gg den Widerspruch des Widerspruchs anzugehen :)

    Danke für deine schnelle kompetente Auskunft!!

  • Naja, da wäre zu klären, warum die Wohnung so teuer ist und warum das JC nicht mehr bewilligte.

    Wenn man nachweislich keine günstigere Wohnung fand und ausziehen musste aus der alten Wohnung, wird man das nachweisen müssen.

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