Stellungnahme der Eltern - ALG II Anspruch

  • Hallo liebe Community,

    die Dame vom Jobcenter hat mir heute gesagt, meine Eltern müssten schriftlich erklären wieso sie mir keinen Unterhalt mehr zahlen. Zu meiner Person: bin 26 Jahre alt, habe bisher immer nur Minijobs gehabt und schließe nun im Juli mein Studium ab, schreibe danach aber noch an meiner Bachelorthesis (ohne immatrikuliert zu sein). Nun hatte ich angegeben, dass ich ALG II beantrage, da meine Eltern (verständlicherweise) nicht mehr weiter für alles aufkommen wollen (Miete, Schulkosten, Krankenversicherung, etc). Daraufhin wurde ich erstmal doof angemacht wie das denn sein kann und was das von meinen Eltern soll usw. Am Ende hieß es dann sie bräuchte eine schriftliche Erklärung von beiden Eltern, dass sie mir keinen Unterhalt mehr zahlen wollen und wieso.

    Nun meine Frage: ist das denn normal, dass sowas verlangt wird? Ich meine ich verstehe die Dame vom Jobcenter schon aber meine Eltern versteh ich noch besser und es geht immerhin nur um ein paar Monate bis die Bachelorthesis geschrieben ist. Nach 26 Jahren ist es doch wohl verständlich, dass meine Eltern sich auch mal etwas um ihre Altersvorsorge kümmern wollen anstatt mir ständig etwas zuzuschieben.

    Über Antworten würde ich mich freuen und viele Grüße :)

    P.S. ich wohne nicht mit einem Elternteil zusammen

    Einmal editiert, zuletzt von Be13 (19. Juni 2017 um 21:13)

  • Hallo,

    Deine Eltern sind während der Erstausbildung prinzipiell zum Unterhalt verpflichtet. Diese Unterhaltspflicht endet i.d.R. 3 Monate nach Studienabschluß. Da Du offensichtlich noch nicht fertig bist, dürfte der Unterhaltsanspruch also durchaus bestehen. Da Unterhaltansprüche vorrangig gegenüber dem ALG II sind, versucht das JC also, herauszubekommen, wie es mit dem Unterhalt aussieht und warum nicht geleistet wird.

    Gruß!

  • Hallo und danke für die schnelle Antwort!

    Dieses Studium ist quasi die erste abgeschlossene Ausbildung (nach einigen angefangenen) und bisher haben mir meine Eltern auch komplett alles gezahlt, wie man auch auf den Kontoauszügen sehen kann.

    Offiziell exmatrikuliert werde ich am 31.08. Würden dann diese 3 Monate nach Studienabschluss, in denen der Unterhaltsanspruch noch gilt, ab da zählen?

    Grüße!

  • Hallo,

    Dieses Studium ist quasi die erste abgeschlossene Ausbildung

    wenn ich deine Ursprungsfrage richtig verstehe, ist das Studium noch nicht abgeschlossen, weil Du noch Deine Bachelorarbeit schreibst. Im übrigen wäre die Ausbildung nicht abgeschlossen, wenn Du Dich entschließt, basierend auf den Bachelor noch den Master zu machen. Dann würde erst mit dem Master die Erstausbildung als abgeschlossen anzusehen.

    Offiziell exmatrikuliert werde ich am 31.08. Würden dann diese 3 Monate nach Studienabschluss, in denen der Unterhaltsanspruch noch gilt, ab da zählen?

    Die Unterhaltsfrage hat nichts mit einer Exmatrikulation zu tun, sondern mit dem Abschluß der Erstausbildung (siehe oben). Insofern sehe ich bei ansonsten zügigem Ausbildungsverlauf durchaus noch eine Unterhaltspflicht und die 3-Monate-Frist hat dann auch überhaupt noch nicht begonnen. Diese gilt erst nach Studienabschluß.

    Gruß!

  • Ja genau, ich schreibe noch meine Bachelorarbeit aber die erfolgt an ner andere Fachakademie in München. Alles also bisschen eine Sonderform :D

    Aber jetzt weiß ich wenigstens Bescheid was es mit diesen 3 Monaten auf sich hat und werde es auch so weitergeben.

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten :)

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