Anrechnung von Wirwenrente auf ALG II

  • ja, die witwenrente wird voll auf die leistungen angerechnet.

    handelt es sich denn in ihrem fall um witwenrente oder hinterbliebenenrente? die hinterbliebenenrente wird im gegensatz zur witwenrente nämlich nicht voll angerechnet.

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