Arbeit in Aussicht - was steht mir zu

  • Hallo,

    hab beim Vorstellungsgespräch bei der Bahn einen guten Eindruck gemacht und bekomme eine Festanstellung wenn die vorhergehende bahnärztliche Fitnessuntersuchung glatt geht.

    Nun habe ich das mit meinem SB schon beraten, immerhin wohne ich knapp 20km von der Arbeitsstelle weg und muss in 7Tagewoche und 3 Schichten schaffen.
    Da ich nicht mobil bin (nie einen FS gemacht) "darf" ich nun einen Antrag auf einen Roller stellen. Er sagte mir zwar das das auch mit dem Fahrrad oder gar zu Fuss zu schaffen sei aber darauf bin ich gar nicht eingegangen. Obwohl es eine Frechheit ist so etwas zu sagen, finde ich.

    Seine Vorgängerin klärte mich mündlich darüber auf das zu so einem Roller auch für 1/2 Jahr Versicherung & Steuern plus Sicherheitskleidung gehört (Helm, Handschuhe), ich solle also nicht die kompletten angebotetenen "bis 3000€" nur für ein Gefährt ausfüllen. Da das natürlich eine Summe ist die ich wohl in keinster Weise aufbrauchen werde (auch nicht will), möchte ich gern fragen was ich denn noch für Hilfen in Anspruch nehmen darf.

    3 Monate a 100€ Fahrtkostenpauschale sagte man mir im Bekanntenkreis. Das würde ja schon mal helfen.
    Denn es ist ja immer noch so, das meine Whg zu teuer ist und mir knapp 200€ bleiben zum Leben wenn alles bezahlt ist. Würden da nun noch Spritkosten zu kommen wäre es noch schwerer, zumindest im ersten Arbeitsmonat.

    Gibt es auch Pauschalen für Arbeitskleidung etc. die man formlos als Antrag stellen kann?

  • Hallo,

    gratuliere ^^

    Zuschüsse auf Arbeitskleidung ist eher eine Sache des AG und dürften kaum übernommen werden. Du kannst im Prinzip alles das beantragen, was der AG nicht selbst zu stellen braucht

    Gruß!

  • Hallo,

    was mir noch einfällt - Pauschalen als solches gibt es nicht. Mache Dir eine Liste mit allen möglichen Arten, bei denen Du Hilfe brauchst und beantrage das dann im Rahmen des persönlichen Vermittlungsbudget. Mehr als streichen kann das JC nicht.

    Hast Du Deinen neuen Arbgeitgeber darauf aufmerksam gemacht, daß er VOR Unterzeichnung des Arbeitsvertrages Lohnkostenzuschüsse für Dich beantragen kann? Das macht oftmals die Einstellung gleich ein bißchen sicherer...

    Gruß!

  • Mit den Lohnkostenzuschüssen da verzichten die meisten Arbeitgeber gern drauf.
    Meist wird das an einen Arbeitsvertrag über mind. 1 Jahr gebunden.
    Und wenn der jenige nach 11 Monaten (als Beispiel) selbst kündigt kommt das JC und verlangt das Geld zurück was gezahlt wurde.

    Habe am Samstag die Bestätigung bekommen das der Arbeitsplatz nicht zu jeder Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Mal sehn ob mir mit einem Roller (Zuschuss oder Darlehen) geholfen wird. Das wäre ja schon was.

  • So, habe nun die Papiere zugeschickt bekommen die ich für das JC ausfüllen soll.

    Dazu benötige ich nur noch mind. 2 Kostenvoranschläge (Roller + Zubehör) und muss auch einen Antrag auf 3 Monate Fahrtkostenzuschuss i.H. von je 100€ stellen.

    Nun meine Frage: Bei den Kosten voranschlägen ist es so, das es hier im Ort nur einen Händler gibt. Fahre ich zum nächsten Ort um mir von verschiedenen Händlern welche zu holen ist das mit Kosten verbunden. (Obwohl mir Bekannte sagten das dieser Händler mir auch mehrere Kostenvoranschläge ausstellen könne, es stünde ja nicht dabei das es verschiedene Händler sein müssten.)

    Macht es Sinn diese Kosten wieder zu verlangen?
    Ich möchte jetzt nicht unverschämt erscheinen, aber ca. 10€ Fahrtgeld sind auch Geld. Und wenn es in verschiedene Richtungen geht sind die locker zwei mal weg.

  • Ach so, das geht?

    Und ich versuche die ganze Zeit hier telefonisch zu fragen.
    Viele wollen sogar den Voranschlag bezahlt haben (wird dann anschliessend gegen gerechnet).

    Hab aber Glück: Gleich kommt ein Kumpel und fährt mit mir in den Nachbarort. Der hat als Kid mal ein Praktikum dort gemacht und sagt die sind ganz ok.

  • Das aktzeptiert der nicht (telefonische Aussage, Er rief mich an).
    Habe aber schon den ersten Kostenvoranschlag. Den zweiten wohl morgen.

    Nun hat aber auch die Bahn angerufen. Die waren etwas in Hektik weil sich der ärztliche Dienst so viel Zeit mit dem Termin lässt (31.1.2017) und jetzt will mich der zuständige Vorgesetzte zu Freitag (27.1.2017) eingeladen damit ich vorab schon mal den Arbeitsvertrag unterschreibe. Laut Aussage der Firma kommt "eh jeder durch den Test".

    Habe dies am Telefon mit dem SB vom JC auch abgesprochen. Der will mir, sobald ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe einen Termin geben damit die Anträge auf Förderung gestellt werden können.
    Und das ist der Haken!!!
    Ich hab etwas Angst das wenn ich den Vertrag unterschrieben hab keine Förderung mehr passiert. Man liest so viel das man VOR dem Arbeitsvertrag den Antrag auf Förderung unterschreibt. Hinterher kann es abgelehnt werden. Andererseits sagt Er mir am Telefon und persönlich das Er ohne Arbeitsvertrag gar nichts annimmt (Hier war mein Bruder dabei, das Telefon auf Lautsprecher). Damit wiederspricht Er ja dem üblichen Weg.
    Und ehrlich gesagt: So richtig traue ich dem SB nicht. Ist allerdings meine persönliche Meinung.

    Mache ich einen Fehler wenn ich am Freitag nach Dortmund fahre und den Vertrag unterschreibe und dann evtl erst den Montag drauf zum JC tipple?
    Sollte ich mich da nicht besser irg-wie absichern? Die Anträge auf Förderung habe ich ja schon zugeschickt bekommen.

  • Hallo,

    Mache ich einen Fehler wenn ich am Freitag nach Dortmund fahre und den Vertrag unterschreibe und dann evtl erst den Montag drauf zum JC tipple?

    Ja.

    Aber Du hast angesichts der kurzen Zeit auch kaum irgendeine Möglichkei, etwas anderes zu tun als Dich auf die Aussage zu verlassen.

    Gruß!

  • Hallo,

    hab gestern vorsichtshalber mal alles schon per Mail zu Ihm gesendet und heute diese Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr XY,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Sobald der Arbeitsvertrag und ein zweiter Kostenvoranschlag vorliegen, kann ich über Ihren Antrag entscheiden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie letztlich den (Bewilligungs-) Bescheid abwarten.
    Nehmen Sie bitte Kontakt auf, wenn Sie den Arbeitsvertrag erhalten haben.
    Für das Gespräch am Freitag wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag

    Ich ahne Schlimmes. Dieser SB hat vom ersten Tag nicht gehalten was Er bisher sagte.

  • Hallo,

    naja - sieh das anders herum: Er bestätigt damit, daß er von Deiner Absicht der Antragstellung Bescheid weiß und fordert Dich ausdrücklich auf, den AV zu unterschreiben. Somit kann er Deine Anträge nicht mehr deswegen ablehnen, weil der AV bereits unterschrieben worden ist.

    Gruß!

  • Habe heute den ersten Tag gearbeitet. Hart aber gut und ich schaffe das.

    Ist als Strahler in der Instandsetzung von Güterwaggons.

    Ein Theater gab es weil ich einen Roller finanziert haben wollte und den gibt es erst bei einen Vertrag ab 6 Monate Vertrag, die DB aber feste Daten hat bis wann die ersten befristeten Verträge laufen. Sprich: Sämtliche Verträge laufen entweder bis zum 30.06. 0der bis 30.12. . Mein Vertrag geht aber erst am 01.02. los, es fehlt also 1 Monat. Mit ein paar Telefonaten und der Bestätigung vom Chef das das die übliche Vorgehensweise ist, hat das alles geklappt. Hier muss ich den SB wiederum vollkommen in Schutz nehmen, sogar loben. Ich dachte Er macht nun gar nichts wegen dem einen Monat, aber Er hat sich da wirklich voll rein gehangen. - So kann man sich in den Leuten täuschen. Hab fast ein schlechtes Gewissen weil ich vorher schlecht von Ihm dachte.

    Auf jeden Fall darf ich morgen wieder dort bei denen antrampeln und meinen Job machen. Freu mich wie Bolle :) :)

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