Ich blick bei dem Grundfreibetrag nicht durch

  • Hallo.

    Ich lese mich zwar in verschiedenen Artikeln durch aber blicke nicht durch.

    Ich bin BJ 1976 also 40 Jahre. Mir würde 150,- als Freibetrag je Lebensjahr zu stehen. Also wären das 6000,-.

    Aber warum steht dann noch in den Artikeln das Menschen die nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden einen Grundfreibetrag von 10.050 Euro hätten. Also den Unterschied verstehe ich nicht von 6000 zu 10050,-.

    Kann mir da bitte jemand helfen? Danke

  • Halo,

    was Du meinst ist die Vermögensfreigrenze, die nichts mit einem Grundfreibetrag zu tun hat.

    Bei Dir beläuft sich die Freigrenze auf 6.750 €.

    Aber warum steht dann noch in den Artikeln das Menschen die nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden einen Grundfreibetrag von 10.050 Euro hätten.

    Ohne zu wissen, woher Du Deine Infos hast - diese Info wäre dann falsch. Allerdings schwirren diese 10.500 € auffällig oft im Internet herum Was wiederum nicht unbedingt für die Qualität dieser Angaben spricht, weil hier nur Maximalangaben aus einem Gesetz übernommen wurden, die in der Praxis nur in ganz bestimmten und sehr seltenen Ausnahmefällen erreichbar sind.

    Jemand, der 1964 geboren wurde, ist 53 Jahre alt. 53 Jahre x 150 € = 7.950 € + 750 € einmalige Anschaffungskosten = 8.700 € maximale Vermögensfreigrenze.

    Gruß!

  • Danke für deine Hilfe Hoppel.


    Zitat

    Daher hatte ich meine Infos bezogen:
    Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
    ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.
    Wer nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 01. Januar 1964 geboren wurde, erhält einen Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 9.900 Euro.
    Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, dem steht ein Vermögens-Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 10.050 Euro zu.

    Dieses findet man auf vielen Seiten unter Vermögen / Freibeträge.


    Zu den 6750,- darf ich aber noch zusätzlich ein Auto besitzen im Wert bis zu 7500,- richtig?

    Danke und Gruß

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