Ortsabwesenheit länger als 3 Wochen

  • Guten Tag.

    Eines vorweg, es ist eine rein rechtliche Frage, keine Grundsatzdiskussion.
    Ich Persönlich arbeite seit Jahrzehnten in der Finanz und Versicherungsbranche, bin aber was die Rechte im Bereich ALG II beinhalten nicht ganz so gut aufgestellt, daher ersuche ich hier, für die Antwortsfindung nach einem Gespräch mit einer Kundin nach Informationen.

    Folgende Konstellation liegt bei der Jungen Dame vor:

    - Die Dame ist alleinerziehend
    - Kind ist 18 Monate Alt
    - Beschäftigt bis zur Schwangerschaft, durch Nichtverlängern des Arbeitsvertrag Folgte ALG 1 - danach ALG 2
    - Sie bekommt nach eigenen Angaben keine Vermittlungsvorschläge/Maßnahmen etc. (da Kind unter 36 Monaten)

    Frage Nr. 1
    Wie nennt sich diese Art von Leistungsbezug - "Hartz 4 Empfängerin in Elternzeit?"

    Frage Nr. 2
    Wie lang darf o.g. Dame maximal Ortsabwesend sein, um weiterhin alle Bezüge zu bekommen? -
    Ausnahmen der 21 tägigen Ortsabwesendheits Klausel scheint sie ja zu erfüllen.

    Nochmal ganz klar der Hinweis, es geht nicht um mich, ich möchte einzig und allein die rechtlichen Fragen klären.

    Einmal editiert, zuletzt von Marion (16. Januar 2017 um 13:23)

  • Hallo,

    1. ALG-II-Bezieher.

    2. 21 Tage - mehr nicht. Es mag in Einzelfällen auch mehr möglich sein, aber dafür bedarf es schon sehr gute Gründe. Wichtig: die OA ist generell VOR Abwesenheit dem Jobcenter zu melden.

    Gruß!

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