Das erste mal ALG II Sanktion

  • Hallo,
    ich habe heute bescheid bekommen, das mir nun 3 Monate 30% abgezogen werden, weil ich Krank war und nicht zu einer Maßnahme bin. (Krankgeschrieben war ich, als es los gehen sollte..)
    Ich möchte nun Fragen: Was soll ich nun gegen die Sanktion von 30% machen? Bekomme ich jetzt wieder 30% Sanktionen weil ich weiterhin nicht hin gehen werde? Oder kann es nur einmal Sanktioniert werden?

    Ich soll laut EGV Bewerbungen schreiben wenn keine Zuweisung in die Maßnahme zustande kommt.. Was ich auch aktuell mache.. Ich bin jetzt nur verunsichert wie es weiter gehen soll... Ich meine 3 Monate Sanktion von 122€ kann ich noch verkraften, aber nicht mehr oder länger...

    Bitte um Hilfe.

    Danke
    Sandra :/

  • Hallo,
    ich habe heute bescheid bekommen, das mir nun 3 Monate 30% abgezogen werden, weil ich Krank war und nicht zu einer Maßnahme bin. (Krankgeschrieben war ich, als es los gehen sollte..)

    Im ersten Satz schreibst Du das Du krank geschrieben warst.
    Was denn nun???

  • Ich bin schon länger Krank nur hatte ich mir dann erst eine Krankschreibung geholt als die Maßnahme los ging.. Ich brauchte ja davor keine...

    Meine Frage ist: Kann ich wieder wegen dem selben Sanktioniert werden? Wenn ich weiterhin nicht hin gehe?

    Laut EGV soll ich Bewerbungen schreiben wenn keine zu Weisung zur Maßnahme statt findet.. Diese hat ja nicht statt gefunden da ich nicht hin bin und mit mir kein Termin ausgemacht wurde als ich die den Maßnahmeträger kontaktiert hatte. Dieser hat mir zur Krankmeldung geraten.

  • Das ist weniger gut;
    eig. IMMER eine Krankschreibung holen damit es nicht so aussieht als ob ...
    aber die SBs müssen sich auch an Vorgaben halten, von daher kann man Dir eig nichts. Und ruhig dabei sagen das es der Träger der Maßnahme war der Dir geraten hat zur Krankschreibung!

    Aber was ich daraus lese war schon die erste Sanktion unrechtmäßig. Hoffe Du hast sofort einen Widerspruch eingelegt (ob & wann diese zurück gezahlt wird steht (erfahrungsgemäß bei mir) eh in den Sternen.

    Und, wenn keine Weisung zur Maßnahme vorhanden ist kann man auch zu keiner hingehen. Ich schätze Du wirst noch mal dazu eingeladen wenn diese um ist und eine Neue beginnt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!