Überleitung vom Jugendamt zum Jobcenter?

  • Hallo ihr Lieben,
    bin hier neu und weiß nicht mal, ob ich das richtige Unterforum getroffen habe.

    Wollte trotzdem euch gerne mal mein derzeitiges Problem schildern.
    Undzwar lebe ich derzeit im Betreuten Einzelwohnen eines Trägers vom Jugendamt aus.
    Diese Hilfeleistung endet nun und wird auch nicht weiter verlängert.

    Bin junge 19 Jahre alt und bin derzeit in einer schulischen Ausbildung und bekomme Schüler-BAFÖG.
    Da ich mir nun eine Wohnung suchen muss, weiß ich leider gar nicht was mir zusteht.
    Soweit ich weiß, bekomme ich ab dem Ende der Hilfeleistungen des Jugendamtes dann das Kindergeld, welches ja bisher das Jugendamt eingezogen hat. Sowie das BAFÖG + mein Gehalt meines Nebenjobs auf 450-Basis (bekam bisher auch das Jugendamt, sowie 75% meines Gehaltes).

    Stehen mir überhaupt Zuschüsse für Wohnunterkunft zu, oder kann ich das vergessen?
    Also ALG2 steht mir ja nicht zu, das vermute ich aufgrund des Bafögs+Nebenjob. Mir wurden da nämlich so viele verschiedene Sachlagen beschrieben und erklärt, sodass ich gar keinen Überblick habe.

    Hier in Berlin eine Wohnung zu finden ist ja schon schwer genug...aber dann auch noch eine bezahlbare?
    Daher benötige ich definitiv irgendwo einen Zuschuss, nur weiß ich leider nicht was mir zusteht, oder ob mir überhaupt was zusteht
    aufgrund meiner Aushilfstätigkeit!

    Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand etwas helfen kann!

    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße
    mentos

  • Hallo,

    wie hoch ist das BaföG? Wie hoch das Einkommen aus dem Minijob?

    Also ALG2 steht mir ja nicht zu,

    Wer sagt das? Anders gesagt - es könnte durchaus ein Anspruch bestehen, aber um das einschätzen zu können, brauche ich die Antworten auf meine beiden Fragen.

    bekomme ich ab dem Ende der Hilfeleistungen des Jugendamtes dann das Kindergeld

    Nicht automatisch. Ab dann haben Deine Eltern wieder Anspruch auf das KG, müssen Dir aber Unterhalt in mindestens der Höhe des KG leisten.

    Hier in Berlin eine Wohnung zu finden ist ja schon schwer genug...aber dann auch noch eine bezahlbare?

    Sollte gerade in Berlin kein großes Problem sein, wenn man sich eine städtische Wohnungsgesellschaft sucht und nicht darauf besteht, in den Szeneviertel zu wohnen, sondern auch in Marzahn, Lichtenberg oder Hohenschönhausen.

    Gruß!

  • Bafög entspricht 202 Euro, und vom Minijob schwankt es von Monat zu Monat, zwischen 300-390 Euro.

    Das mir kein ALG2 zusteht, wurde mir von meinen Betreuern des Jugendamtes vermittelt..
    wiegesagt kenne ich mich damit ja null aus, daher frage ich hier...

    Also mit meiner Mutter habe ich schon ausgemacht, dass ich das Kindergeld dann von ihr bekomme.
    Hatte ich doof formuliert, stimmt.

    In Bezug auf den Wohnort in Berlin:
    Ja das ist mir ja klar, nur wäre es natürlich schön nicht über eine Stunde zur Arbeit und Ausbildung fahren zu müssen. Aber das das kein Wunschkonzert ist, ist mir auch selbst bewusst!

    Bin auch bereits dabei mir alle Unterlagen zurecht zu legen, die ich für Bewerbungen für Wohnungen brauche.
    Schufa habe ich bereits beantragt und der WBS liegt vor...

  • Hey,

    Die Ausbildung geht zwei Jahre, zusätzlich kann man ein drittes für Fachabitur ranhängen. Hab ich auch vor.
    Bin derzeit im ersten Jahr.

    Wofür möchtest du das wissen, wenn ich fragen darf? :)


    LG.

  • Nein, meine Schwester bekommt auch viel mehr Bafög, wir sind der Meinung dass da etwas falsch berechnet wurde.
    Wollte da nochmal nachfragen wie sie genau auf 202 kommen.

    Bekomme auch von meinen Eltern keinen Unterhalt.
    Mein Vater ist arbeitslos und meine Mutter arbeitet halbtags... Meine Schwester bekommt 465 € Bafög.

    LG.

  • Hallo!

    Habe nochmal beim Amt angerufen, da unterlag wohl ein Fehler. Bekomme einen neuen Bescheid, und somit 311 Euro Bafög.

    Ich bin auf einem staatl. OSZ und mache eine schulische Ausbildung zur Kosmetikerin.

    LG.
    Mentos

  • Hallo,

    auch eine Stufe mit 311 € gibt es bei dem Schüler-BaföG nicht.

    Wie auch immer: wenn ein Berechnungsfehler vorliegt, achte darauf, daß Du auch rückwirkend das Dir zustehende BaföG bekommst.

    Wann endet das betreute Wohnen?

    Gruß!

  • hallo,

    so wurde es mir mitgeteilt... was anderes kann ich nun auch nicht wiedergeben :/...

    Werde sobald ich den Bescheid habe das nochmal durchgehen.
    Die Nachzahlung würde auch sofort ans Jugendamt gehen.

    Das betreute Wohnen endet am 28.Februar. Jenachdem ob ich eine Wohnung bis dahin gefunden habe oder nicht, wird beim Jugendamt besprochen ob wir auf ambulante Hilfe noch verlängern, sodass mir mehr Zeit bleibt für die Wohnungssuche.

    MfG

  • Hallo,

    mit eigener Wohnung und ohne Unterhalt durch die Eltern - außer der Weiterleitung des Kindergeldes - kommen 504 € BaföG für Dich in Betracht.

    Ein Wohngeldanspruch besteht nicht.

    Mal angenommen, die Warmmiete beträgt 350 €, würde sich bei dem ALG II ein Bedarf von 759 € ergeben. Diesem Bedarf steht ein bereinigtes Einkommen von 974 € entgegen, womit hier also kein Anspruch auf ALG II besteht.

    Eigentlich bist Du auch nicht auf zusätzliche Leistungen angewiesen: Du hast ein Gesamteinkommen von 1,144 €, was schon sehr viel für eine Schülerin ist.

    Gruß!

  • Hallo,

    dann frage ich mich allerdings wie das Amt beim Bafög auf 311 diesmal kamen...

    woher soll ich das wissen? Warte den Änderungsbescheid ab und melde Dich dann noch mal. Wobei ich mich allerdings auch frage, warum Du bisher die 202 € hingenommen hast - kann es sein, daß Du Dir den Bescheid nie wirklich angesehen hast?

    Gruß!

  • Hi :) Hast du denn mal gefragt, ob dir auch elternunabhängiges Bafög, also nicht das normale Schüler Bafög zustehen könnte, denn je nach Ausbildungsart, Schule und Stufe ist das unterschiedlich geregelt. Aber für schulische Ausbildungen, bei welchen man ein Fachabitur erwerben kann, gibt es das. Aber auch nur, wenn man auf eine eigene Wohnung angewiesen und eine Unterbringung bei den Eltern nicht möglich ist oder auch die Entfernung zur Ausbildungstätte es erforderlich macht. Bei mir waren es 572 Euro + Kindergeld (dieses muss allerdings direkt auf dein Konto gehen und dafür muss ein Abzweigungsantrag vorliegen - eine Absprache mit den Eltern oder einfach Bar auf die Hand zählt bei keinem Amt!). Und du musst nachweisen können, dass deine Eltern keinen Unterhalt zahlen können, was ja anscheinend der Fall ist. Laut ehemaligen Klassenkameraden wird wohl auch der Minijob nicht mit dem elternunabhängigen Bafög verrechnet. Im elternunabhängigen Bafög ist bei 572 € die Pauschale für eine angemessene Wohnung bereits enthalten. Hättest du den Minijob nicht und hast zwar eine von den Kosten und der Größe her angemessene Wohnung, dein Bafög und Kindergeld, es würden aber dennoch Zusatzkosten z. B. bei höheren Betriebskosten / Heizkostenabrechnung als erwartet anfallen, gewährt das Jobcenter u.U. je nach Härtefall auch einmalige Zusatzleistungen. PS: Das elternunabhängige Bafög für eine schulische Erstausbildung und / oder Abitur ist auch nicht rückzahlungspflichtig bzw. zur Hälfte auf Darlehensbasis wie das Studentenbafög... Also falls es in Frage kommt, lass dich da nicht über den Tisch ziehen...

    Falls du keine eigene Wohnung findest, kannst du ja auch nach einer WG schauen. Vielleicht findest du auch Mädels auf deiner Schule, die gerne eine WG bilden würden.

    Einmal editiert, zuletzt von Nza Kpl (19. Februar 2017 um 05:31)

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