Keine Zahlung trotz Bescheid

  • Hallo,
    ich schreibe in Vertretung meines Ziehsohnes.
    Dieser ist zu 100 % behindert, findet deshalb auf dem 1. Arbeitsmarkt keine fortlaufende Arbeit.
    Beim Jobcenter werden monatlich mindestens 3 Bewerbungen verlangt, schon über 3 Jahre, mit dem Resultat, dass er bei manche Zeitarbeitsfirmen schon paarmal seine Bewerbung abgab. Arbeits gibts wenn, für max. 2 Wochen, oft auch nur 2-5 Tage. Und jedes Mal muss er sich an- und abmelden vom Amt.
    Das führte oft dazu, dass er trotz eines positiven Bescheides kein ALG 2 gezahlt bekommt, weil eine Neuberechnung erfolgen müsse wegen der 50 oder 150 € Lohn im Monat. Die Bearbeitungszeiten seien 6-7 Wochen. Also, heute keinen Cent gezahlt bekommen, auf dem Konto 2,30 €, und das noch 6 Wochen so weiter.
    Bei meiner alleinerziehenden Tochter mit 3 Kindern, davon 2 autistisch, ist das ähnlich. Es interessiert keinen!
    Im Gegenteil es gibt den Ratschlag, mal doch keine Miete zu zahlen. Okay, aber wenn das aller 2/3 Monate so geht, kommt bald die Räumungsklage.
    Ich bin Rentnerin, noch kann ich in solchen Situationen aushelfen, finanziell. Aber das ist doch wohl nicht Sinn und Zweck.
    Barauszahlungen (Vorschuß) gibts keine, das gilt nur für andere Personengruppen, wie wir oft sehen im Amt.

    Meine Frage, was kann man in solchen Fällen tun?

    Vielen Dank.

    Nachtrag: Der Bescheid für Dezember geht von einem fiktiven!! Einkommen von 515 € aus, was seit über einem Jahr noch nie erreicht wurde. Tatsächliches Arbeitseinkommen November (Zufluss) 314 €, für diese Summe wurden Lohnzettel eingereicht. Deshalb Begründung vom Amt, Neuberechnung dauert bis zu 7 Wochen, und so lange kein Geld.

  • Am 20.10. eine vorläufige Bewilligung.... von November 2016 bis Dezember 2017 über volle Leistung.
    Am 26.10. ein Änderungsbescheid..., der vom 20.10. wird aufgehoben, Leistungen für 1.12. bis 31.12. vorläufig bewilligt....., wegen Anrechnung fiktivem Arbeitseinkommen in Höhe von 515 €.....ca. nur noch die Hälfte. Und diese Hälfte wird nicht gezahlt wegen Einreichung tatsächlichem Arbeitseinkommen. So das Jobcenter vorhin.

    Danke inzwischen!!

  • Hallo,

    bei vorläufigen Bescheiden ist die vorläufige Leistung so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist. Lies Dir mal den (neuen) § 41a SGB II an - vielleicht hat sich der noch nicht bei Deinem Amt herumgesprochen.

    Auch in Sachen Vorschuß sehe ich eigentlich kein Problem auf Zahlung desselben. Die netsprechenden Bestimmungen findest Du in § 42 SGB I.

    Gruß!

  • Guten Abend,

    vielen Dank für die Nennung der zuständigen §§. Das ist die eine Seite, aber wenn das Amt nicht zahlt, ist das die andere Seite.
    Ich werde das morgen mal versuchen, denen die gesetzlichen Grundlagen mitzuteilen.

    Schönen Abend!!

  • Hallo,

    sollte sich das Amt stur stellen, soll Dein Ziehsohn mit 15 €, den Kontoauszügen der letzten 3 Monate und den Bescheiden des Jobcenters zum örtlichen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Schein kann er dann einen Fachanwalt für Sozialrecht ausfsuchen, der ihm nichts weiter als die 15 € kostet.

    Gruß!

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