Arbeitsvertrag bei Antragstellung

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, ich soll bei meinem SB der Arge einen Arbeitsvertrag von meinem letzten Arbeitgeber vorlegen, da er anscheinend sonst den Anspruch nicht berechnen kann, nun habe ich folgendes problem: Der Arbeitsvertrag wurde damals nur mündlich abgeschlossen, was ja auch so sein darf, das habe ich meinem SB erklärt nur glaubt er mir in der Hinsicht nicht. er meint ich würde ja lügen und das wäre ja dann schwarzarbeit sein. Vielleicht kann mir ja hier jemand Helfen, was ich in dieser Situation tun kann und wie ich dem SB das erklären kann.


    Vielen Dnk schon mal

  • Hallo,

    Der Arbeitsvertrag wurde damals nur mündlich abgeschlossen, was ja auch so sein darf, das habe ich meinem SB erklärt nur glaubt er mir in der Hinsicht nicht.

    Nein, so "darf" es nicht sein (erst recht nicht bei einem anscheinend schon längerem Arbeitsverhältnis) und Ich kann der Logik des SB durchaus folgen.

    Wie auch immer: auch bei einem mündlichen AV besteht Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist dieser Nachweis spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhälntisses bei zu bringen.

    Gruß!

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