Gilt nicht Zuflussprinzip?

  • Hallo,

    ich war vom 01.02.2016 bis 08.07.2016 in Vollzeit beschäftigt.
    Danach "betriebsbedingt" gekündigt.

    So weit, so gut. - Alles wurde beim JC auch vor dem 01.02.2016 angemeldet, so das die wussten wann und ca wie viel Lohn bis zum 15.03.2016 (!!! da liegt der Punkt!!!) auf meinem Konto landet.
    Man kennt die Firma hier im Ort, früher war es bei denen üblich das der erste Lohn einbehalten wurde und wenn man die Firma verlässt (egal ob nach 1 Monat oder 10 Jahren) dieser erst dann ausgezahlt wird. Fragt mich nicht warum, haben die einfach gemacht und die SB auf dem JC sagte mir das auch (man kennt die Firma hier).

    - Nun gut, dazu kam es nicht, ab Januar 2016 zahlte man sämtliche Löhne pünktlich im darauf folgenden Monat. Die Lohnzahlung ging am 15.03.2016 auf meinem Konto ein.

    Aber am 29.02.2016 ging auch noch mal das Hartz4geld für März 2016 ein, welches man jetzt zurück fordert.
    Ich glaubte bisher das ich das zurück zahlen muß,bin aber jetzt etwas verunsichert. Jemand sagte mir das da der Zufluss zählt, sprich:

    Kommt der erste Lohn im März und das Hartz4geld im Februar müsste ich es nicht zurück zahlen.

    Ich kann das irg-wie nicht glauben. Ich glaube wohl, das es als Vorschuß gezahlt wurde weil der Lohn erst 14 Tage später kommt. Und ich will auch zurück zahlen wenn ich muß. Aber wenn ich es nicht zurück zahlen muß, würde ich mir das auch gerne sparen.

    Was ist nun richtig? Zufluß oder nicht? Zurück zahlen oder nicht?

    Und wenn ich es zurück zahlen muß, müssten die mir das auch Stunden? Mir bleiben im Moment ca 180-190€/Monat zum Leben (zu teure Whg, Rechnungen etc). Wenn die mir da noch 40,40€ von abziehen schaffe ich das wirklich nicht.
    Gerade rief mich die Dame vom JC an und meinte das man mit mir noch "gnädig" sei. Bei einer Rückforderung dürften die statt 10% sogar 30% einbehalten. Kann das sein?


    Ach so, irg-welche "Einstiegsgelder" oder Ähnliches habe ich nicht beantragt oder bekommen.

  • Hallo,

    das hat nichts mit dem Zufluprinzip zu tun. Das Geld vom Februar ist für den März gedacht, Du bist also im März doppelt bezahlt worden und mußt zurückzahlen. Erst anders herum hättest Du nicht zurückzahlen müssen: wenn der letzte Lohn also am 28.02. eingegangen wäre...

    Gruß°

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