Mehrbedarf bei Alleinerziehenden völlig unlogisch

  • Hallo zusammen,

    ich bin hier gerade auf die Mehrbedarfstabelle für Alleinerziehende gestossen. Dabei fiel mir auf, dass die Staffelung - zumindest auf den ersten Blick - jeder logischen Grundlage entbehrt.
    ( siehe hier: Mehrbedarf für Alleinerziehende - HartzIV.org )

    Ungereimtheiten:
    So bekommt die/der Alleinerziehende einen Mehrbedarf von 12% für ein Kind über 7 Jahre. Für zwei Kinder über 7 Jahre gibt es hingegen 36%, also 18% pro Kind und nicht pro Kind 12%, was ja zusammen 24% wären. Aber es kommt noch besser... Bei drei Kindern gibt es 36%, also genauso viel wie für zwei Kinder von 8-15 Jahren!

    Wenn ich zunächst einmal davon ausgehe, dass die Tabelle keine Fehler enthält, frage ich mich, was sich der/die Ersteller dieser Staffelung dabei gedacht haben. Wie kann es denn angehen, dass man mit drei Kindern genau so viel bzw. so wenig bekommt wie jemand mit zwei Kindern? Obendrein gibt es einen Höchstbetrag von 60% bei fünf Kindern, was 242,40 Euro entspricht. Glücklicherweise kommt es ja nicht so oft vor, dass jemand alleine mehr als fünf Kinder grosszieht, aber deshalb muss es doch geregelt sein, oder sehe ich das falsch?

    Kann auch gut sein, dass ich irgendwas falsch verstanden habe. Glaube ich zwar nicht, aber da ich einfach zu wenig über das ganze Hartz4-Thema weiss, kann ich das nicht ausschliessen. Könnte ja gut sein, dass sich diese offensichtliche Unausgewogenheit dadurch erklären lässt, dass man beispielsweise ab dem dritten Kind noch von anderer Stelle zusätzliche Leistungen erhält, welche ja angerechnet würden. Die Tabelle könnte aber auch einfach nur fehlerhaft sein... :)

    Würde gerne erfahren was Ihr so dazu meint.

    Gruss, Alex

  • Hallo,

    Für zwei Kinder über 7 Jahre gibt es hingegen 36%, also 18% pro Kind und nicht pro Kind 12%, was ja zusammen 24% wären. A

    Und wo genau steht nun, daß es bei zwei Kindern über 7 Jahre 36% gibt? Richtig - nirgendwo.

    Bei drei Kindern gibt es 36%, also genauso viel wie für zwei Kinder von 8-15 Jahren!

    Falsch. Auch hier steht nirgendwo eine Altersbeschränkung.

    Wie kann es denn angehen, dass man mit drei Kindern genau so viel bzw. so wenig bekommt wie jemand mit zwei Kindern?

    Du hast aber schon gesehen, daß dieser Mehrbedarf zusätzlich zu den Regelsätzen gezahlt wird? Je älter ein Kind, je höher der Regelsatz für das Kind. Dementsprechend gilt auch, je jünger das Kind, desto höher der Mehrbedarf.

    Gruß!

  • Hallo,

    Und wo genau steht nun, daß es bei zwei Kindern über 7 Jahre 36% gibt? Richtig - nirgendwo.

    Das steht in § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II:
    Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
    zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein
    Mehrbedarf anzuerkennen
    1. in Höhe von 36 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, ...

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