Anrechnung der Fahrkosten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ein herzliches Hallo und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Mein 15 jähriger Sohn macht eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Vom Arbeitsamt hat er für diese Zeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 112 ff SGB III i.V.m. § 33 und §§ 44 ff SGB IX bewilligt bekommen. Diese beinhaltet Ausbildungsgeld 231 €, Fahrkosten für die Monatskarte DB 49,60 € und Fahrkosten für die Monatskarte Bus 75 €. Nun kommt das Jobcenter und rechnet diese Leistung an. Das heißt als Einkommen stehen bei meinem Sohn nun 190 € KG und 352,90 € Berufsausbildungsbeihilfe. Davon ziehen sie noch einen individuellen Freibetrag ab von 100 € ab. Von diesen 100 € sollen wir jetzt alles was mit der Maßnahme zu tun hat bestreiten.
    Soweit okay, ich habe ja auch kein Problem mit Anrechnung von Einkommen, aber allein durch die Fahrkosten haben wir schon ein Minus von von 24,60 jeden Monat. Dann hat er aber noch kein Schul-und Arbeitsmaterial und das jährliche Schulgeld wurde dann auch noch nicht gezahlt.

    Ist das alles so richtig? Ich hoffe echt auf hilfreiche Tipps. Danke euch schonmal.

  • Hallo,

    die Anrechnung ist rechtens.

    Was die Fahrkosten betrifft, können die tatsächlichen Aufwendung nachgewiesen werden (sofern sie über den Freibetrag von 100 € übersteigen) und sind dann vom JC entsprechend zu berücksichtigen. Ich gehe mal davon aus, daß Ihr keinen entsprechenden Antrag gestellt habt - holt das also schnellstens nach.

    Schulgeld hat nichts mit Sozialleistungen zu tun. Das Geld für den Ausbildungsbetrag ist in der 100-€-Pauschale enthalten.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort. Jobcenter weiß was für Fahrkosten für die Monatskarten anfallen. Sind aber trotzdem der Meinung wie beschrieben. Ich werde definitiv in Widerspruch gehen. Hast du zufällig auch eine Info was für Posten in der Pauschale von 100 € enthalten ist/soll.

  • Hallo,

    der Mehraufwand bei den Fahrtkosten muß gesondert beantragt und nachgewiesen werden. Das reine "wissen " als solches ist i.A. nicht ausreichend. Insofern könnte ein Widerspruch sinnlos sein. Ich würde dem Widerspruch zumindest einen formlosen Antrag wegen Mehrbedarf beilegen.

    In dien Pauschlae sind alle Ausbildungs- und Schulungskosten sowie alle im Zusammenhang mit der Ausbildung stehenden Kosten (außer ggf. Kinderbetreuungskosten) enthalten.

    Gruß!

  • Danke, werd ich dann auch so machen. In Widerspruch muss ich ja gehen, da wir schon neu berechnet wurden. Was ich jetzt grad komisch finde, dieselbe Maßnahme, dieselben Fahrkosten (Wohnort ist gleich). Die Mutter der Jugendlichen war so nett mir ihren Bescheid zu zeigen, da wird nur das Ausbildungsgeld angerechnet -100 €, die Fahrkosten blieben bei ihr komplett anrechnungsfrei ?(

  • Hallo,

    Was ich jetzt grad komisch finde, dieselbe Maßnahme, dieselben Fahrkosten (Wohnort ist gleich).

    Ja und? Die Situation kann sich durchaus unterschiedlich auswirken. Anders gesagt: man nehme nie irgendwelche Situationen von irgendwelchen anderen Leute zum Maßstab, weil es immer Unterschiede gibt.

    Im vorliegenden Fall könnte das zum Beispiel schon allein das Datum des Bescheides sein: die Gesetzeslage hat sich zum 01. August 2016 in dieser Hinsicht grundlegend geändert. Ist also der Bescheid Deiner Bekannten z.B. älter als der 01.08. würden dann ganz andere Bestimmungen gelten.

    Insofern mein Rat, immer bei dem eigenen Fall bleiben und sich nicht auf irgendwelche anderen Fälle berufen, die sich angeblich in der Nachbarschaft oder Familie ereignen. In 99% all solcher Vergleichsfälle ergibt sich bei genauem Hinsehen immer eine ganz andere Ausgangslage.

    In Widerspruch muss ich ja gehen, da wir schon neu berechnet wurden.

    Nicht unbedingt. Wenn Du den Mehrbedarf nicht konkret beantragt hast, ist der Bescheid an sich formal u.U. durchaus richtig und ein Widerspruch recht sinnlos. Von daher empfehle ich eigentlich, den entsprechenden Antrag formlos einzureichen (der auch rückwirkend gestellt werden kann) und gleichzeitig das Gespräch mit dem Amt in dieser Sache zu suchen. Bei einem reinen Widerspruch gehst Du das Risiko ein, daß der aus eben den genannten formalen Gründen (keine eigene Beantragung des Mehrbedarfes) abgelehnt wird und Du dann nach Monaten wieder neu mit der von mir nun schon mehrmals empfohlenen Beantragung beginnst.

    Gruß!

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