Rückzahlung / Aufrechnung bei nachträglicher ALG-I-Bewilligung

  • Liebe Forums-Mitglieder,

    ich habe bislang ALG-II bezogen, weil mir ALG-I seinerzeit nicht bewilligt wurde. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, welchem erst nach über einem halben Jahr stattgegeben wurde.

    Ich habe aber bislang keine Infos darüber erhalten, was nun mit dieser zu erwartenden Nachzahlung passieren wird: Kommt es zu einer Aufrechnung oder Rückzahlung zum ALG-II? Und falls Ja, erfolgt diese in voller Höhe sämtlicher ALG-II-Leistungen?

    Ich frage deshalb, weil an vielen Stellen gesagt wird, dass das Jobcenter bei Rückzahlungen schon mal über das Ziel hinausschiesst.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Liebe Grüße
    Happerjack

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