Hausmeisterwohnung, wie wird das angerechnet?

  • Hallo,

    mir wurde heute eine Wohnung (zur Info: Alte Whg zu groß & teuer. Ich soll auch umziehen) mit Hausmeisteranteil angeboten.

    Und das relativ günstig: Citylage, über 70qm für 175€ Warmmiete incl Parkplatz.

    Nähere Zahlen bekomme ich erst zum Wochenende.

    Aber wie würde das angerechnet? Vergleichbare Wohnungen in der Lage kosten hier locker 700€ warm.

    Gehe ich davon aus wäre die erlassene Miete ja auch Einkommen, oder? Und das müsste mir genauso angerechnet werden wie Verdienst, oder?
    Also rechnet mir also der Vermieter für die Arbeit am Haus (Winterdienst, Treppenhausreinigung, Bereitschaft usw) eine fiktive Summe von ca 500€ an.
    Nur, Er zieht sie halt von der Miete ab.

    Zählt das nun als Einkommen oder Mietnachlass? Bei einer Summe von ca 500€ hätte ich ja einen Freibetrag von ca 170€, der mir zum Hartzsatz dazu gezahlt werden müsste.
    Also 404€ plus ca 170€.

    Oder sehe ich das falsch?

  • Hallo,

    nun war ich gestern bei einer (kurzfristig angesetzten) Einladung zum Fallmanager hier im Ort (mein eig SB sitzt in Paderborn, hier gibt es nur eine Zahlstelle) und ich dachte hier würde etwas geklärt bezüglich anderer Sachen, aber leider nein. - Man wollte mich nur mal kennen lernen.

    War aber auch danach zur Wohnungsbesichtigung und habe bei der Zahlstelle nachgefragt bezüglich dieser Wohnung.
    Leider wird das nicht klappen, da ich einen 450€-Job habe und diese Wohnung mit Mietnachlass trotzdem zu teuer ist. Die würde so abgerechnet, das ich nur noch einen Eigenanteil von ca 175€ Miete zu zahlen hätte und der Rest (ca 500€) als Lohn angerechnet würde. - Insofern ist die Wohnung eben nicht angemessen.
    Und müsste ich von meinen 404€ die 175€ noch abdrücken bliebe unterm Strich wieder nichts übrig.

    Sitze grad hier mit echt "Pipi in den Augen", weil alles passte: Netter Vermieter, tolle Wohnung, tolle Lage der Whg, ich wäre der einzige "Wohnmieter" im Haus (alles andere RAe und Firmen & Geschäfte), relativ einfache Aufgaben die als Hausmeister zu erledigen wären, hinzu kommt das freiwillig in eine Pensionskasse für mich eingezahlt würde, .... etc ... pp. - Hinzu kommt, das ich in Paderborn sofort wieder in einen Teilzeitjob käme, der sich locker neben der Hausmeistertätigkeit ausüben ließe.

    Ich meine, ich verstehe ja das insgesamt 675€ ca zu viel für eine Person sind. Aber der Vermieter hat die Miete seit über 20 Jahren extra nicht angepasst weil Er sich auf den Hausmeister verlassen will. In der Regel kommt der höchstens mal alle 3 Monate ins Haus, und da muss eben alles von allein laufen. Andere Whg in der Lage, mit der Ausstattung würden hier locker 1000€ plus NK kosten.

    Jetzt meine Frage: Die 175€ die ich selbst dazu legen müsste, wären nur die Nebenkosten. Eine jährliche Abrechnung wird nicht erstellt, egal ob etwas nachgezahlt werden müsste.
    Würde ich diese nun als "Lohnerhöhung" auch vom Vermieter als Lohn anrechnen lassen, wäre es doch mehr als ein 450€-Job. Und damit würde dieser doch als Einkommen ganz anders berechnet. Ließe sich da was machen? Hat jemand Erfahrungen die evtl hilfreich wären?

    Laut meiner SB auf der Zahlstelle dürfte meine Whg incl kalter NK 340€ ca sein. Rechne ich hier die 175€ dazu käme ich auf den Mietanteil den ich jetzt aktuell zu stemmen (500€ warm) hab.

    Und ein weiterer 450€-Job würde ja wieder nur in % (20% und ab Summe X 10%) berechnet werden. Wäre das anders wenn es ein Minijob oder Halbtagsjob wäre?
    Zur Not würde ich sogar ein Minigewerbe anmelden. In der City hätte ich die Möglichkeiten zB mit Fensterputzdiensten oder Casinomonteuer/techniker usw und wäre trotzdem am Haus erreichbar.

    Momentan ist es so, das ich hier im Ort nur noch Hartzgeld beziehe (der 450€-Job wird nun dem Festangestellten als Überstundenbonus gewährt), zu viel Miete bezahle (500€ warm, wovon 418€ bezahlt werden). Den Auftrag zum Umziehen oder Kosten verringern habe ich schon vor ca 1 jahr erhalten. Nur, Whg in der vorgegebenen Preislage die gibt es nicht oder kaum.

    Wenn man mal praktisch rechnet, erarbeite ich ja die Kaltmiete mit dem Job allein. Wenn man es so sieht müsste mir das JC "nur" die Nebenkosten dazu zahlen. Und es ist nicht möglich nur die Whg zu bewohnen, mach ich den HM-Job nicht mehr ist die Whg auch weg, das würde vertraglich gerregelt.
    Würde es evtl Sinn machen mir die komplette Miete (ca 500€ plus die 175€ Nebenkosten) als Job anzurechnen? Denn bei den Eheleuten die das vorher gemacht haben (die ziehen ins Eigenheim) funzte das doch auch irg-wie. Der mann war (was ich raus hörte) auch nie irg-wo am Schaffen.

    Sorry, mir gehen 1000 Sachen durch den Kopf und ich komme auf keinen geraden Weg.

    Für Tipps wäre ich super dankbar.

  • Hallo,

    Leider wird das nicht klappen, da ich einen 450€-Job habe und diese Wohnung mit Mietnachlass trotzdem zu teuer ist.

    So wird das der SB kaum gesagt haben - es gibt schlicht keinen Zusammenhang zwischen einer Tätigkeit bzw. dem daraus entstehenden Lohn und der Angemessenheit der Miete. Auch bei jemanden, der meinetwegen 800 € oder auch 0 € verdienen würde, wäre die Wohnung unangemessen. Insofern ändert sich also nichts daran, wenn Du Dein Einkommen künstlich erhöhen würdest.

    nd ein weiterer 450€-Job würde ja wieder nur in % (20% und ab Summe X 10%) berechnet werden. Wäre das anders wenn es ein Minijob oder Halbtagsjob wäre?

    Das ist vollkommen egal, weil die Berechnung die gleiche ist.

    Wenn man mal praktisch rechnet, erarbeite ich ja die Kaltmiete mit dem Job allein.

    Nö, falsch gerechnet. Es mag zwar sein, daß Du Dir die Kaltmiete selbst erarbeitest - dafür vergrößert Du aber den Bedarf an Lebensunterhalt, weil Du ja praktisch das gesamte Einkommen für die Miete ausgibst.

    Im übrigen mal ganz ganz ehrlich: 675 € für eine Person ist selbst in teuren Wohngegenden nicht gerade angemessen und tatsächlich sehr teuer.

    Du wirst hier kaum eine Möglichkeit finden, mit dem Jobcenter eine Einigung zu finden. Einziger Weg wäre ein weiterer Job, um so vom Jobcenter wegzukommen und evtl. Wohngeld zu bekommen. Dabei reicht aber kein Minijob oder ein Minigewerbe, weil Du mit Ausstieg bei dem Jobcenter die Krankenkasse zahlen mußt. Es muß also mindest ein Teilzeitjob in Verbindung mit dem Minijob sein.

    Gruß!

  • Habe gerade ein Gespräch mit dem Vermieter gehabt.

    Laut Mietspiegel dürfte meine Whg incl Gasheizung um die 425€ (425,50 & ca 80€)Kosten. Real kostet sie 390€ kalt.

    Er wäre bereit die Miete auf den zahlbaren Satz zu senken und die Hausmeisterkosten mit nichts anzugeben, sondern mich einfach machen lassen und keinen Lohn mehr dafür zu berechnen. Im Grunde wäre das auch zu schaffen mit der Bereitschaft und Putzzeiten. - Er berechnet mir einfach einen günstigeren Mietzins wenn ich mich um die Treppenhausreinigung und Müllcontainer kümmere.

    Ich schätze damit sind wir durch, sollte ich die Whg bekommen. Noch entscheidet Seine Schwester das am Mittwoch mit.

    Drückt mir die Daumen :)

  • Hallo,

    Laut Mietspiegel dürfte meine Whg incl Gasheizung um die 425€ (425,50 & ca 80€)Kosten.

    Mag sein - hat aber nichts mit den angemessenen KdU bei ALG II zu tun. Laut Deinen eigenen Angaben darf die Bruttokaltmite bei Dir 320 € nicht übersteigen. Wenn die Kaltbruttomiete aber 425 € sind, ist die Wohnung immer noch unangemessen.

    Gruß!

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