Fulltimejob für selbständigen Aufstocker vorgegschlagen

  • Hallo zusammen,
    ich bin selbständiger HartzIV-Aufstocker und habe jetzt vom Jobcenter die Aufforderung zur Bewerbung für einen Fulltimejob bekommen. In ein paar Tagen habe ich ein Vorstellungsgespräch.
    Der Job ist auf 4 Monate befristet, mit Verlängerungsoption. Die Fahrtzeit zur Arbeitsstelle beträgt je eine Stunde hin und zurück, also insgesamt zwei Stunden täglich.
    Falls ich den Job bekomme, müsste ich meine selbständige Tätigkeit aufgeben. Da ich für die nächsten Wochen schon mit ziemlich vielen Kunden Verpflichtungen eingegangen bin, müsste ich diese wohl im Regen stehen lassen, abgesehen davon, dass ich keine neuen Aufträge annehmen könnte. Und sollte die neue Tätigkeit nicht von Dauer sein, wäre ich meine Kunden für den Zeitraum danach großenteils los.
    Meine Frage: Muss ich unter diesen Umständen eine Vollzeitstelle annehmen, falls der Arbeitgeber mich einstellen möchte? Das Jobcenter weiß, dass ich aus den genannten Gründen eine Teilzeitstelle suche. Eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle - die ich befristet auch schon hatte - würde mir die Fortführung meiner selbständigen Tätigkeit ermöglichen. Ich kann und werde beim Bewerbungsgespräch diese Möglichkeit ansprechen, aber ausgeschrieben ist die Stelle als Vollzeitstelle.
    Für verbindliche Informationen und Tipps bin ich dankbar.
    Viele Grüße
    Nick 54

  • Hallo,
    selbständig bin ich seit 1990, Eventwerbung. Mehrere Jahre war ich dann zusätzlich in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob, der aufgrund der finanziellen Situation des Arbeitgebers beendet wurde. Habe dann ALG I bezogen und konnte, da schon lange selbständig, meine Tätigkeit mit einem relativ hohen Freibetrag fortführen. Seit Anfang 2015 beziehe ich ALG II als Aufstockung. Innerhalb dieser Zeit hatte ich wieder für ein halbes Jahr eine sozialvericherungspflichtige Teilzeitstelle, befristet, weil Urlaubsvertretung. In diesem halben Jahr habe ich nur minimale Aufstockung bezogen. Als selbständiges Einkommen habe ich einen Schätzwert von 550 € im Monat angegeben. Aber das schwankt, im Moment sieht es eher nach einer Steigerung aus, weil ich mehrere zusätzliche Kunden gewonnen habe.
    Laut Eingliederungsvereinbarung soll ich parallel Bewerbungen schreiben und mich um den Ausbau der Selbständigkeit bemühen. Letzteres in Kombination mit einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstelle ist machbar, aber mit Vollzeitstelle geht es nicht mehr.
    Gruß zurück

  • Hab' mir halt auch in der langen Zeit einen Kundenstamm aufgebaut, den ich mit einem Ausstieg aus der selbständigen Tätigkeit verlieren würde, was einen Wiedereinstieg zu einem späteren Zeitpunkt erheblich erschweren dürfte.

  • Hallo,

    Muss ich unter diesen Umständen eine Vollzeitstelle annehmen, falls der Arbeitgeber mich einstellen möchte?

    Das Interesse des JC ist es, Dich von deren Leistungen unabhängig zu machen. Da dies öffensichtlich durch die Selbstständigkeit nicht erreicht werden kann, kann das Amt darauf bestehen, daß Du einen entsprechenden Vollzeitjob annimmst

    Im übrigen hast Du dem ja mit der EGV auch zugestimmt...

    Gruß!

  • Hallo,

    Das Interesse des JC ist es, Dich von deren Leistungen unabhängig zu machen. Da dies öffensichtlich durch die Selbstständigkeit nicht erreicht werden kann, kann das Amt darauf bestehen, daß Du einen entsprechenden Vollzeitjob annimmst
    Im übrigen hast Du dem ja mit der EGV auch zugestimmt...

    Gruß!

    Danke.
    Wie gesagt, sehe ich aber zwei Probleme: Wenn die Stelle endet, stehe ich erstmal ganz ohne Einkünfte da, weil die Kunden weg sind. Und ich bin ja bereits Verpflichtungen gegenüber Kunden für die nächste Zeit eingegangen, denen ich nicht nachkommen könnte. Möglicherweise könnten die mich sogar in Regress nehmen.

    Gruß

  • Hallo,

    naja - Du wußtest durch die EGV aber auch, daß Du Dich bewerben mußtest und hättest also damit rechnen müssen, daß eine dieser Bewerbungen klappen könnte. Insofern ist Dein Argument zwar verständlich, könnte aber vom Amt mit genau dieser Begründung weggewischt werden. Insofern hast Du bei der EGV nicht ganz richtig verhandelt (was jetzt keine Schuldzuweisung ist).

    Ich kann Dir nichts raten. Vielleicht kannst Du mit dem Arbeitgeber verhandeln, daß Du bis zur Erldigung der dringendsten Fälle erst mal Teilzeit und dann auf Vollzeit machst. Ablehen jedenfalls kannst Du den Job aus diesen Gründen nicht, ohne entsprechende Sanktionen zu befürchten.

    Gruß!

  • Danke.

    Es wäre sicher von Beginn an sinnvoll gewesen, dort Bewerbungen auf eine Teilzeitstelle festzuhalten. Dass ich eine Teilzeitstelle zusätzlich zur Selbständigkeit suche, war zwar mündlich besprochen, wurde aber nicht so in der Vereinbarung fixiert.

    Gruß

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