Alleinerziehend-darlehensvertrag- Steuerrückerstattung

  • Ich bin alleinerziehende Mutter und bekomme seit zwei Monaten Hartz4. Habe letzten Monat vom Finanzamt einen Brief bekommen zwecks Steuerrückerstattung von 1300 euro... Das amt zahlt mir an die 960 euro monatlich... Nun zum Punkt, dieses Geld habe ich nie auf mein Konto erhalten (1300) weil ich ein darlehen bei meinem bruder habe von 2500 und schon bevor ich hartz 4 bezog es schriftlich ausgemacht war das er diese erststtung bekommt. Nun muss ich vorsprechen... Was sind meine rechte?

  • Hallo,

    Du hast alles Dir zur Verfügung stehende Einkommen für Deinen Lebensunterhalt zu verwenden. Insofern ist es vollkommen uninteressant, ob Du die Rückerstattung Deinem Bruder noch sonst wem gegeben hast - es wird dennoch als Einkommen gesehen und auf das ALG II angerechnet werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    Wenn das geld nie in meinem besitz war

    Selbstverständlich war die Steuerrückerstattung in Deinem Besitz, denn nur Du (und nicht Dein Bruder) hat einen Anspruch darauf.

    Des kann ich so nicht glaubn

    Mag ja sein, aber es wird darauf hinaus laufen.

    dann hat man pech gehabt?

    Wieso Pech? Offensichtlich hast Du ja die Schulden bei Deinem Bruder damit abgezahlt.

    Mal abgesehen davon: warum sollte der Steuerzahler für Deine Schulden aufkommen?

    Du wirst damit rechnen müssen, daß das Jobcenter die Rückerstattung anrechnet.

    Gruß!

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