Ausbildung Anerkennungsjahr- wie geht es weiter?

  • Hallo, (sorry falls das Thema im falschen Unterforum ist)

    ich (22j) mache zur Zeit eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und nächstes Jahr werde ich im Anerkennungsjahr sein.
    Ich wohne zZ zuhause bei meinen Eltern und das wird sich während der Ausbildung auch erstmal nicht ändern.
    Da ich schon während meines Bundesfreiwilligendienstes und sonstigen Nebenjobs immer wieder mit Freibeträgen etc. konfrontiert wurde, und mir im Endeffekt sowieso nichts übrig blieb, wollte ich mich schon mal erkundigen, wie es denn nächstes Jahr aussehen wird.

    Ab August 2017 werde ich im Anerkennungsjahr sein. Das Gehalt steht noch in den Sternen, da es von den Trägern abhängt, man kann aber von 400€ aufwärts ausgehen.
    Zur Zeit beziehe ich Ausbildungs-BAföG (216€, wovon mir noch 90€ monatl. bleiben- der Rest wird angerechnet, (oderso?!)).

    Ich habe ein bisschen das Netz durchforscht, aber blicke nicht durch... Vielleicht kann mich jemand aufklären :)
    Ich habe gelesen, dass ich u.U. aus der Bedarfsgemeinschaft raus falle(falls das nicht schon der Fall ist durch das BAföG? weiß ich gerade nicht...), wenn mein Verdienst über dem Satz liegt. D.h. ich "müsste" trotzdem den Teil (Miete etc.) meinen Eltern überlassen, oder?


    Entschuldigt, aber ich habe davon echt keine Ahnung und mein Vater meinte ich sollte mich rechtzeitig mal erkundigen....
    Vielen lieben Dank im Voraus.

  • Hallo,

    Zur Zeit beziehe ich Ausbildungs-BAföG

    grins. Es gibt kein Ausbildungs-BaföG (ich grinse nur wegen Deiner origenellen Wortschöpfung). Entweder bekommst Du für Deine Ausbildung Schüler-BaföG oder BAB. Aber kein Ausbildungs-BaföG. Nicht böse gemeint....

    Ich habe gelesen, dass ich u.U. aus der Bedarfsgemeinschaft raus falle(falls das nicht schon der Fall ist durch das BAföG? weiß ich gerade nicht...), wenn mein Verdienst über dem Satz liegt.

    Sofern durch Dein eigenes Einkommen Dein eigener Lebensunterhalt abgesichert ist, fällst Du aus der BG Deiner Eltern heraus und bildest "nur" noch eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Was das wiederum bedueten könnte, ist erst dann interessant, wenn man weiß, ob es auf Dich zutrifft.

    Ob das alles bei Dir der Fall ist, kann keiner einschätzen: Du schreibst nichts über die genaue Höhe der Ausbildungsvergütung noch über die Höhe der der Warmmiete.

    Gruß!

    PS: Eine weibliche Werner?

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