Verdienst für Praktikum - Probearbeit während ALG II Bezug

  • Hallo.

    Mein Freund ist zur Zeit arbeitslos und bekommt daher Hartz 4. Er hat sich in einer Firma beworben, die wollen, dass er ein zwei wöchiges Praktikum macht. Sie haben ihm auch einen Praktikumsvertrag gegeben, wo drin steht, dass er keine Vergütung erhält. Er gab dann den Vertrag beim Jobcenter rein und sein Bearbeiter meinte, der Vertrag wäre ungültig. Erstens, wäre ein Praktikum nur während der Ausbildung oder Schule möglich und zweitens, solle er auch für das Arbeiten bezahlt werden. Da er von der Arge diesen Monat schon das Geld bekommen hat, soll also der Verdienst direkt ans Jobcenter gehen.
    So weit ich weiß, kann man ein Praktikum auch außerhalb der Ausbildung machen, um einen Betrieb kennen zu lernen. Und wenn man zwei Wochen arbeiten soll, dann muss man dafür doch auch bezahlt werden und nicht nur den kleinen Arge-Satz. Und wenn man normal arbeiten geht, hat man da ja auch einen Freibetrag, also wenn die Firma doch ans Jobcenter was zahlt, müssen die dann nicht an meinen Freund auch noch mehr zahlen?

    Nun hat er vom Jobcenter ein neues Schreiben bekommen, dass er vom Jobcenter eine Maßnahme angeboten bekommt. Da er sich das Praktikum ja aber selbst gesucht hat, ist es ja keine vom Jobcenter aufgezwungene Maßnahme. Nun soll er auch Sanktionen fürchten, wenn er nicht ordentlich arbeitet oder das Praktikum vorzeitig abbricht.
    Das Jobcenter kann doch aber nicht vorschreiben, dass er ein selbst gesuchtes Praktikum bis zum Schluss wie ein vollwertiger Mitarbeiter durchziehen muss, obwohl er kein Geld dafür bekommt und auch wenn er merkt, die Arbeit gefällt ihm nicht.

    Wer hat damit Erfahrung? Ich trau den Mitarbeitern dort nämlich nicht, die erzählen jedes Mal was anderes.

  • Hallo,

    hier geht so einiges durcheinander.

    kann man ein Praktikum auch außerhalb der Ausbildung machen

    Selbstverständlich.

    dann muss man dafür doch auch bezahlt werden und nicht nur den kleinen Arge-Satz.

    Etwas blauäugig. Dein Freund hat freiwillig dem Praktikumsvertrag unterschrieben, ohne Druck von außen. Er wußte also, daß er offensichtlich nicht für das Praktikum bezahlt wird. Jetzt im Nachinein sich darüber zu beschweren, würde bedeuten, daß Du dies ausschließlich gegenüber Deinem Freund machen mußt - er allein hat sich für das Praktikum entschieden.

    Davon abgesehen: die Firma zahlt entgegen Deinen Vermutungen nicht einen Cent an das Jobcenter und Dein Freund wird durchaus für das (freiwillkig von ihm abgeschlossene) Praktikum bezahlt: er bekommt in der Zeit sein ALG II.

    Wo also ist Dein Problem?

    Gruß!

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