BuT (Bildung und Teilhabe)

  • Guten Morgen.
    Unsere Große Tochter fährt demnächst nach Berlin mit ihrer Klasse. (Tag der Klasse) Für diese Fahrt und ein paar zusätzliche Dinge werden 42,00€ fällig. Einen Antrag bei zuständigen Jobcenter haben wir auf BuT gestellt. Nach Anfrage inwieweit der Antrag bearbeitet wurde, wurde mir gesagt das das Geld erst nach der Fahrt mit der Bescheinigung das sie mitgefahren ist, überwiesen. Jetzt meine Frage: Ist das so gesetzlich vertretbar oder macht sich das Jobcenter da ihre eigenen Gesetze. Denn ich denke, es gibt genug ALG2 Empfänger die sich solche Fahrten für ihr Kind im vornerein nicht leisten können und folglich die Geschichte mit BuT keinen Sinn macht. Also wenn jemand die Antwort kennt, bitte nicht auf Antwaltdeutsch, der kann sich ja mal äußern.

  • Hallo,

    das ist i.d.R. Sache der Kommune/des Landkreises, wann welche Zahlungen geleistet werden (also nicht Sache des Jobcenters).

    Lasse Dir die grundsätzliche Bewilligung schriftlich geben und wende Dich damit an den Förderverein oder das Sekretariat der Schule und bitte um Auslegung der Summe.

    Gruß!

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