Nicht verkaufbares Vermögen 2

  • Hallo, mir geht es ähnlich wie Fliege. Zum Sachverhalt: Ich habe eine Doppelhaushälfte, die ich mit meinem Ex-Ehemann mit den Kindern nicht bewohnt habe, weil sie zu klein war. Wir haben daher ein größeres Haus gekauft und ausgebaut. Die Doppelhaushälfte, die sich in einem kleinen Dorf, ohne Einkaufmöglichkeiten, Ärzte etc. befindet, habe ich seit 2006 vermietet und in dem Mietvertrag ein lebenslanges Mietrecht verankert. Wir sind dann aus beruflichen Gründen ins Ausland gegangen. Das Haus, in dem wir gelebt hatten, hatten wir verkauft. Die Ehe scheiterte im Januar 2014. April 2015 bin ich wieder zurückgekommen und habe in dem Keller der Doppelhaushälfte gelebt, da dieser nicht im Mietvertrag verankert ist. Die Arbeit kann ich nicht mehr machen, weil ich psychisch am Ende bin, bin also seit langem krank. Ich habe vom Jobcenter in dem Bundesland, wo die Doppelhaushälfte steht nach Anrechnung der Miete Hartz 4 bekommen und war somit auch krankenversichert. Im Februar diesen Jahres bin ich zu meinem Freund gezogen, den ich zwischenzeitlich kennengelernt habe (Entfernung 550 km). Das Amt hier hat nun meinen Antrag ab März wegen Vermögen abgelehnt. Sie wollten Wert des Hauses durch ein neues Gutachten belegt haben. Das konnte ich nicht nachweisen, weil ich das Geld für ein Gutachten nicht habe. Ich hatte daher den Antrag auf Kostenübernahme für das Gutachten gebeten und statt dessen gleich den Ablehnungsbescheid erhalten. Habe dann gleich eine Anwältin eingeschaltet, die Widerspruch eingereicht hat und auch die Beratungshilfe beantragt hat. Seit März habe ich nun nur die etwas über 200 Euro Kaltmiete zum Leben und habe meine Ersparnisse aufgebraucht. Mittlerweile habe ich nun auch hier noch Mietschulden gemacht. Bei der Krankenkasse habe ich einen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt (das war im Mai, nachdem ich den Ablehnungsbescheid erhalten habe), aber noch nichts wieder gehört. Ich war nun letzte Woche beim Amt und habe nach dem Darlehen gefragt. Heute kam dann die Rückmeldung, dass ich max. für 2 Monate ein Darlehen erhalten kann. Das Schreiben der Anwältin wäre kein Widerspruch, denn das Wort Widerspruch würde ja nicht dabei stehen. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie ich die Krankenversicherung bezahlen soll. Und mit 2 Monaten Darlehen ist mir auch nicht geholfen. Auch wenn das Mietrecht nicht im Grundbuch verankert ist, so ist es doch ein Zivilvertrag und ich komme da nicht raus. Und schon gar nicht innerhalb von zwei Monaten. Und im Osten verkauft man nicht gerade mal so auf die Schnelle ein renovierungsbedürftiges Haus und schon gar nicht, mit einem lebenslangen Mietrecht. Ich überlege nun, zurück zu ziehen. Aber das kann es ja nicht sein. Muss ich mich deswegen von meinem Freund trennen? Und so wirklich möchte ich auch nicht in dem nicht ausgebauten Keller wieder wohnen. Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?

  • Hallo,

    Das Amt hier hat nun meinen Antrag ab März wegen Vermögen abgelehnt.

    Das dürfte so richtig sein. Vorher hast Du Du Dein Eigentum (wenn auch nur im Keller) selbst bewohnt, womit es nicht verwertbarfes Vermögen war. Durch den Wegzug wandelte sich das in ein verwertbares Vermögen, da Du das Eigentum nun nicht mehr selbst bewohnt hast.

    Das Schreiben der Anwältin wäre kein Widerspruch, denn das Wort Widerspruch würde ja nicht dabei stehen.

    Diese Begründung kann ich mir nicht vorstellen. Da muß wohl die Anwältin schon mehr falsch gemacht haben als einen solch formalen Fehler, der aber tatsächlich keinem Anwalt unterlaufen sollte.

    Auch wenn das Mietrecht nicht im Grundbuch verankert ist, so ist es doch ein Zivilvertrag und ich komme da nicht raus.

    Blödsinn. Natürlich kommt man aus einem solchen Vertrag, der eben nicht notariell oder per Grundbuch verankert wurde, wieder heraus. Prinzipell stellt sich dabei auch die Frage, an wem warum "lebenslang" vermietet wurde.

    Und im Osten verkauft man nicht gerade mal so auf die Schnelle ein renovierungsbedürftiges Haus und schon gar nicht, mit einem lebenslangen Mietrecht.

    Da das lebenslange Wohnrecht in Deinem Falle nichts mit Nießbrauch oder dergleichen zu tun hat (Voraussetzung dafür wäre nämlich die Eintragung im Grundbuch), wäre ein Käufer kaum an irgendeinem Vertrag, den Du mit irgendjemand mal gemacht hast,gebunden. Insofern ist das kein Argument gegen eine Verwertung.

    Es liegen zu wenig Details zu Deinem Fall vor und im Internet kann auch niemand die entsprechenden Unterlagen einsehen. Ich würde Dir dringendst raten, die ganze Sache einem Fachanwalt für Sozialrecht vorzulegen, wofür Du Beratungshilfe beantragen kannst. Das sollte durchaus ein anderer Anwalt als der bisherige sein - wenn ein Anwalt nicht mal weiß, wie ein Widerspruch formal aussehen sollte, hätte ich da nicht allzuviel Vertrauen in diesen mehr.

    Gruß!

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