Kautionsrückzahlung was nu?

  • Hallo,

    bisher habe ich immer viele Infos auf euren Seiten gefunden, jedoch hier scheitere ich gerade.
    Folgender Fall:

    Meine Frau und ich, sind im Febr. Umgezogen, weil der Arge die Wohnung zu teuer wurde.
    Nun hatten wir auf der alten Wohnung noch ca 330 Euro Kaution, auf dem Kautionskonto liegen, welches NICHT von der Arge gezahlt wurde,
    sondern aus einer Zeit stammt, vor Hartz4.

    Jetzt hat der ehemalige Vermieter, die alte Wohnung verkauft, und das Kautionskonto gelöscht.
    Die Kaution hat er auf das alte Mieterkonto gepackt. - Ohne uns zu informieren.

    Als wir nun nachfragten, was mit der Kaution ist, sagte der ehemalige Vermieter,
    "Da die Kaution nun auf dem Mieterkonto ist, kann ich sie nicht mehr auszahlen, ohne eine Erlaubnis der Arge"

    Meine Frage nun:
    Darf die Arge dieses Geld nun anrechnen oder gar einbehalten? ?(

    Es war ja, bis der ehemalige Vermieter es auf das Mieterkonto gezahlt hat, wie ein Sparguthaben.


    Derzeit zahlen wir monatlich insg. 20% (72,80 Euro) unserer Regeleistungen für Kaution der neuen Wohnung zurück.
    20% da die neue Kaution geteilt wurde, und jeder 10% zahlen muss.
    Können wir auf das Geld hoffen? Oder wird es uns weggenommen?
    Da wir dringend eine neue Küche brauchen. Unsere fällt bald auseinander (Umzüge, Wasserschaden)... und dafür gibt es ja kein Darlehen :(

    Vielen Dank im Vorraus

  • Hallo,

    wie bereits geschrieben, ist es eine Vermögensumwandlung. Die alte Kaution steht euch zu und nicht dem JC. Darf also nicht als Einkommen angerechnet werden.

    wevell

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