Antragsrücknahme, Kontoauszüge

  • hallo,
    Bin Alleinerziehend und zur Zeit in Elternzeit. Habe Mitte Mai persönlich beim JC einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung gestellt, allerdings für die Zukunft (August), da ich jetzt noch Elterngeld bekomme.
    Habe den Hauptantrag etc erhalten und Termin für Anfang Juni zur Abgabe des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen. Was, wenn ich da noch nicht alle Unterlagen habe? Kann ich den Termin auch absagen und Verschieben?
    Welche Kontoauszüge muss ich abgeben ? Bis Mai? Bis Juni? Oder erst Mai Juni Juli? Hatte im März größere Geldbeträge abgehoben. Für Auto Küche Kind Urlaub, da ich da noch nicht mit Hartz4 gerechnet habe.(hab aber keine Quittungen)Bitte keine Unterstellungen, dass ich das Geld zur Seite geschafft habe.
    Kann ich den Antrag zurücknehmen und 2 /3 Monate später nochmal stellen?
    Danke

  • Hallo,

    Was, wenn ich da noch nicht alle Unterlagen habe?

    Die kannst Du nachreichen.

    Welche Kontoauszüge muss ich abgeben ?

    In der Regel die der letzten 3 Monate.

    Hatte im März größere Geldbeträge abgehoben. Für Auto Küche Kind Urlaub, da ich da noch nicht mit Hartz4 gerechnet habe.(hab aber keine Quittungen)Bitte keine Unterstellungen, dass ich das Geld zur Seite geschafft habe.

    Naja. Muß dann der Sachbearbeiter vor Ort entscheiden, ob das pausibel ist.

    Kann ich den Antrag zurücknehmen und 2 /3 Monate später nochmal stellen?

    Zwar verstehe ich nicht den Sinn einer Rücknahme, aber egal: auch bei einem Antrag in ein paar Monaten kann das Amt durchaus Kontoauszüge auch über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangen.

    Aber wie gesagt: mir ist eigentlich noch unklar, worum es Dir eigentlich geht.

    Gruß!

  • Hallo,

    auch als Leistungsbeziehen darf man Vermögen haben. Der Vermögensfreibetrag beträgt 150,00 € pro Lebensjahr zzgl. einer Anschaffungspauschale von 750,00 €.

    Wie hoch war anfangs das Vermögen und wie viel wurde ausgegeben?

    wevell

  • Hallo wevell,

    das ist richtig. Ich nehme aber mal an, daß die Frage eher auf den vorsätzlichen Verbrauch von Vermögen vor Antragstellung (in Kenntnis dessen, daß ein Antrag auf ALG II gestellt werden wird) und somit der Reduzierung des Vermögens abzielt.

    Zumal es nicht sehr plausibel ist, wenn man innerhalb nur eines Monats ein Auto und eine Küche kauft, Urlaub macht und, weil das für einen Monat noch nicht reicht, offensichtlich auch etwas mehr für das Kind ausgibt. Und wie selbstverständlich keinerlei Belege für all solche Aktivitäten hat.

    Gruß!

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