ALGII + Ausland - Kontrollen?

  • Hallo! Ich habe ein paar einfache Fragen (weiter unten), die sich aus einem etwas komplizierten Fall ergeben (kommt jetzt):

    Ich bin frisch fertig studierter Student, habe einen Doppel-Masterstudiengang in Osteuropastudien studiert und dafür die letzten 2 Jahre in Bulgarien verbracht. Ich wohne dort noch immer und möchte explizit vor Ort nach Arbeit suchen (in Richtung Kulturaustausch Bulgarien-Deutschland, ich spreche mittlerweile auch die Bulgarisch). Ich hatte schon einige Bewerbungsgespräche, bisher hat sich aber noch nichts festes ergeben. Momentan habe ich aber noch keinerlei Einkommen und meine Eltern können mich nicht unterstützen - dennoch verlangt die Krankenkasse nun monatlich 172€ von mir (ich lebe sehr knapp mit 300-400€ Erspartem pro Monat inklusive Wohnung, was nur noch über den Sommer hält). Da ich dies nicht bezahlen kann, ist ALGII der einzige Ausweg (eigentlich wollte ich es gar nicht beantragen, aber der Krankenkassenbeitrag ändert dies nun) - wofür ich aber laut Gesetz in Deutschland sein muss. Ich bin bei meinen Eltern in einem kleinen Dorf in Mitteldeutschland gemeldet. Logischerweise kann ich hier kaum zielgerichtet auf Arbeitssuche gehen, sondern muss eigentlich in Bulgarien sein (Konferenzen besuchen, Kontakte knüpfen, Vorstellungsgespräche wahrnehmen usw.). Das habe ich versucht persönlich dem Arbeitsamt, Sozialamt und der Krankenkasse klar zu machen - dennoch bekomme ich keine Unterstützung, falls ich nicht zurück in mein Dorf komme und dort, wie man mir sagte, "täglich erreichbar" bin. Eine befreundete Versicherungsvertreterin hat mir nun unter der Hand geraten, dass ich einfach ALGII beantragen soll und trotzdem im Ausland suchen soll - täglich (so sagte sie mir) müsse ich mich schon nicht beim Amt melden, vielleicht mal alle 3 Monate und eigentlich hätte ich ihrer Meinung nach den Anspruch auf staatliche Unterstützung.

    Mir ist das etwas unangenehm und ich bin sehr genervt von dieser Situation. Vor allem, da mir alle Zuständigen ihre Sympathie für meine Sache bekunden und dann sagen, dass das Gesetz aber leider einen Fall wie meinen nicht berücksichtige, also quasi eine Lücke hätte. Ich will dem Staat nicht auf der Tasche liegen und mit Sicherheit keinen HartzIV Urlaub im Billig-Ausland machen und ich bemühe mich sehr um Arbeit. Allerdings will ich auch etwas in dem Feld finden, das ich studiert habe und dafür muss ich im Ausland suchen, zumindest will ich es bis zum Herbst noch intensiv probieren – was mit diesen Forderungen der Krankenkasse aber gerade unmöglich für mich wird. Dass mir Jobberater hier vor Ort helfen bzw. mich vermitteln können, halte ich für ausgeschlossen.

    Dank einer Billig-Flugverbindung (~150€ von Haustür zu Haustür), könnte ich mir ein paar Mal hin und herpendeln wegen eventueller Amtstermine im Notfall leisten. Meine Eltern würden die Post öffnen und mir sofort Bescheid geben. Ich wollte allerdings vorher gerne einmal in die Runde fragen, ob ihr dies wirklich für möglich haltet. Wie oft muss man sich tatsächlich persönlich beim Amt vorstellen und wie kurzfristig sind diese Termine? Wie sind da eure Erfahrungswerte? Dauert die Beantragung an sich lange und zieht diverse Folgetermine nach sich? Ich könnte erst in der nächsten Woche zum Amt, da ich momentan noch jobbe und in der Woche darauf, will ich eigentlich schon zurück nach Bulgarien. Außerdem: müsste ich jede "Auslandsreise" und jedes Bewerbungsgespräch offiziell anmelden?

    Vielen Dank!
    Heinzer

    Einmal editiert, zuletzt von Heinzer (17. Mai 2016 um 18:11)

  • Hallo,

    im Prinzip denkst Du gerade über den Straftatbestand des Betruges nach - mit allen entsprechenden Konsequenzen. Zumal bereits jetzt absehbar ist, daß Dein Plan vorn und hinten nicht aufgehen wird. Nicht nur wegen den (auch durchaus plötzlichen) Terminen, sondern an solch profanen Dingen wie die Kontoauszüge, die Du spätenstens bei Antragstellung, aber auch bei Fortsetzungsanträgen, vorlegen mußt, geht weiter über andere Abrechnungen und und und... (ich gehe bewußt nicht auf konkrete Details ein, um nicht einer Straftat Vorschub zu leisten).

    Im übrigen hast Du auch ziemlich schlecht recherchiert, Es gibt durchaus die Möglichkeit, bei offiziellem ALG-II-Bezug auch legal im EU-Ausland nach einem Job zumindest für einen bestimmten Zeitraum zu suchen. Das setzt aber erstmal eine ordnungsgemäße Anmeldung mit ständigem Wohnsitz in Deutschland voraus.

    Gruß!

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