Ausbildung Mietzuschuss SGB II Berechnung Richtig oder Falsch

  • Guten Tag zusammen,

    ich befinde mich in einer Außerbetrieblichen Ausbildung, bewohne eine eigene Wohnung und benötige deshalb leistungen des SGB iI und III (Berufsausbildungsbeihilfe).

    Nun stellt sich bei mir schon des längeren die Frage ob die Berechnung des Mietzuschusses richtig durchgeführt wurde.
    Leider bin ich ein leihe und im Internet lässt sich nicht viel darüber herausfinden.

    Ich schreibe einfach mal den Bescheid hier so rein wie ich ihn bekommen habe. Ich würde gerne wissen ob die Berechnung, vor allem beim abzug des "Freibetrag Ausbildungsentgelt" richtig berechnet worden ist.

    Anfang------------------------------------------


    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    Hier Bewilligung Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

    Sehr geehrter Herr xyz

    hiermit bewillige ich Ihnen einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 27 Abs. 3 SGB II für die Zeit

    vom 01.03.2016 bis 31.08.2016 in Höhe von monatlich: 92,47€

    Die leistungen werden als zweckgebundener Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gewährt.

    Begründung / Anmerkungen:
    Sie sind Auszubildender, erhalten Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) und ihr Bedarf bemisst sich nach §§ 61, 63 und 64 SGB III.

    Ermittlung Mietzuschuzss gem. § 27 Abs. 3 SGB II

    a) Berechnung maximaler Mietzuschuss
    - Grundmiete 255,82€
    - Betriebskosten 80,00€
    - Heizkosten 36,00€

    Gesamt 371,82€

    abzgl. max Zuschuss zur Unterkunft BAB 224,00 (149,00+75,00€)


    maximaler Zuschuss 147,82€


    b) Bedarfsberechnung SGB II
    - Regelleistung 404,00€
    - Unterkunft u. Heizung 371,82€

    Gesamtbedarf 775,82€


    c) Einkommen SGB II
    - Ausbildungsentgelt 316,00€
    - BAB 409,00€ (davon 77,00€ für ein monatsticket für Bus u. Bahn und 12€ für Kleidung falls zusätzlich relevant)
    - Rente 101,55€ (Halbwaisenrente)
    - Kindergeld 0,00€ (26 Jahre)


    EK gesamt 826,55€

    abzgl. Freibetrag Ausbildungsentgelt 143,20€ (Richtig??????)
    Freibetrag gesamt 143,20€

    Gesamteinkommen 683,35€

    Gesamtbedarf 775,82€
    Gesamteinkommen 683,35€
    = 92,47€ nicht gedeckter Bedarf


    Ende---------------------------------------------------------


    Sie erwähnte irgendwie Freibeträge aber richtig kennen tue ich diese ja nicht.


    Ich würde mich sehr über Hilfe hier freuen. DANKE

  • Danke für die Auskunft.

    Eine frage hätte ich da noch.
    Ab August werden aufgrund von änderungen die Bedarfsätze und Freibeträge für die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe angehoben.

    Dann erhalte ich 460 Euro BAB statt vorher 409 Euro.
    Ich denke der Mietzuschuss wird dann angepasst. Also weniger Mietzuschuss.

    Allerdings ändern sich ja auch die Freibeträge.
    Deshalb würde ich gerne wissen ob ich dennoch mit etwas mehr Rechnen kann?

    Mit freundlichen grüßen

  • Hallo, vielleicht kann mir hier jemand noch einmal Helfen.
    Ich habe damals angegeben das sich die Bedarfsätze und Freibeträge des BAB ja geändert haben.
    Mein BAB wurde von 409 auf 460 Euro Angehoben.

    Nun wurde vom Jobcenter der gesamte anstieg von 51 Euro auf den Mietzuschuss angerechnet.
    Dieser beträgt nun statt 92,47 Euro nur noch 41,47 Euro.
    Ich dachte die Freibeträge hätten sich auch geändert und statt 143,20 Euro wären es dann 172 Euro?
    Außerdem wurde beim Zuschuss zur Unterkunft auch falsch gerechnet. Dieser ändert sich schließlich auch auf maximal 255 Euro oder nicht?

    Bitte um Hilfe
    unten eine Neuberechnung. Diese dürfte ja dann beim Freibetrag sowie beim zuschuss zur unterkunft nicht richtig berechnet sein oder?

    Vielen Dank


    a) Berechnung maximaler Mietzuschuss
    - Grundmiete 255,82€
    - Betriebskosten 80,00€
    - Heizkosten 36,00€


    Gesamt 371,82€


    abzgl. max Zuschuss zur Unterkunft BAB 224,00 (149,00+75,00€)


    maximaler Zuschuss 147,82€


    b) Bedarfsberechnung SGB II
    - Regelleistung 404,00€
    - Unterkunft u. Heizung 371,82€


    Gesamtbedarf 775,82€


    c) Einkommen SGB II
    - Ausbildungsentgelt 316,00€
    - BAB 460,00€
    - Rente 101,55€ (Halbwaisenrente)
    - Kindergeld 0,00€ (26 Jahre)


    EK gesamt 877,55€


    abzgl. Freibetrag Ausbildungsentgelt 143,20€ (Richtig??????) Nicht 172,00€???
    Freibetrag gesamt 143,20€


    Gesamteinkommen 734,35€


    Gesamtbedarf 775,82€
    Gesamteinkommen 734,35€
    = 41,47€ nicht gedeckter Bedarf

  • Hallo,

    die Erhöhung des BAB hat nichts mit dem Freibetrag zu tun. Es zählt hier ausschließlich Deine Ausbildungsvergütung, die sich aber nicht geändert hat. Du hast 100 € Grundfreibetrag. Bleiben 216 € Ausbildungsvergütung. Davon 20% sind 43,20 €. Insgesamt also 143,20 €.

    Der Zuschuß für die Miete wurde tatsächlich falsch berechnet - aber zu Deinen Gunsten. Denn eigentlich wurde dieser Zuschuß ja erhöht, was automatisch die Mietbeihilfe des Jobcenters absenken würde.

    Meine Antwort vom Mai, daß sich Dein Freibetrag erhöht, war falsch - sorry.

    Gruß!

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