Frage in Akutsituation

  • Hallo,
    ich bin 52 Jahre alt und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente
    in Höhe von € 369,-- als "Arbeitsmarktrente" seit 2012. Darüber hinaus
    verdiene ich ca. € 100,-- monatlich , da ich an einer Schule
    ehrenamtlich gegen steuerfreie Aufwandsentschädigung arbeite. Bis
    26.04.2016 war mein Ehemann Hauptverdiener. An jenem Tag kam ich
    allerdings nach Hause und stellte fest, dass mein Ehemann, alles Bargeld
    und große Teile der Wohnungseinrichtung fehlen. Ich durfte selbst
    schlussfolgern, dass er ausgezogen war. Polizei und Rechtsanwältin
    fanden ihn innerhalb 24 Stunden, drothen ihm mit öffentlicher
    Klagezustellung, wenn er seinen Aufenthaltsort nicht bekannt gibt. Dies
    hat, kurzfristig, funktioniert und ich bekam € 750,-- Trennungsunterhalt
    überwiesen. Somit muss ich also momentan für diese Tage nicht zum
    Jobcenter gehen.

    Da jedoch damit zu rechnen ist, dass er noch
    weiter untertauchen wird, werde ich Leistungen beim Jobcenter beantragen
    müssen. Von Beantragung bis Auszahlung habe ich keine 4 Wochen Zeit, da
    ich keinerlei Ersparnisse mehr habe. (Er hat ja alles Bargeld
    mitgenommen.) Nun benötige ich Unterstützung! Kann man dem Jobcenter
    präventiv vorab von der Situation berichten, damit es bis zur Auszahlung
    vielleicht nicht so lange dauert?

  • Hallo,

    Kann man dem Jobcenter
    präventiv vorab von der Situation berichten, damit es bis zur Auszahlung
    vielleicht nicht so lange dauert?

    Kannst Du - ob das aber jemanden beeindruckt, ist die andere Frage.

    Du schreibst einerseits

    Von Beantragung bis Auszahlung habe ich keine 4 Wochen Zeit, da
    ich keinerlei Ersparnisse mehr habe.

    um aber dann wieder folgende Aussage zu treffen

    und ich bekam € 750,-- Trennungsunterhalt
    überwiesen. Somit muss ich also momentan für diese Tage nicht zum Jobcenter gehen.

    Das ist irgendwie ein Widerspruch in sich. Was spricht dagegen, den Antrag jetzt schon (wo Du also noch etwas Geld hast) zu stellen?

    Gruß!

  • Ich habe jetzt: € 750,-- Unterhalt + € 360,-- EU Rente + € 100,-- ehrenamtliche Aufwandsentschädigung. Damit habe ich doch wohl keinen ALG II Anspruch. Ab wann mein Ex nicht mehr zahlen wird, kann ich ja jetzt noch nicht voraussagen. Aber eines kann ich machen: Ich kann zum Jobcenter gehen, die Leistungen beantragen, mir eine Absage schicken lassen und dann, sobald der Fall eingetreten sein wird, eine Änderungsmeldung machen.

    Hast du das so gemeint?

  • Hallo,

    die Leistungen beantragen, mir eine Absage schicken lassen und dann, sobald der Fall eingetreten sein wird, eine Änderungsmeldung machen

    Wurde der Antrag abgelehnt, kannst Du keine "Änderung" also solches melden , Du kannst dann nurr neu beantragen.

    Stelle den Antrag für den nächsten Monat, als wenn Du keinen Unterhalt bekommst. Sollte dieser doch noch kommen, meldest Du das sofort dem Jobcenter und mußt dann ggf. in Raten das bisher erhaltene ALG II zurück zahlen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!