Liebe Grüße,
Ich werde aus dem § 22 SGB II nicht ganz schlau. Und zwar geht es um folgendes Thema.
Meine Mutter hat ein kleines Haus (Eigentum) bekommt seit mehreren Jahren aber ALG II und kann nicht arbeiten gehen, Gründe dafür sind schwere Depressionen, Rheuma, Herz und Kreislauf Krankheiten sie soll wohl auch ausgegliedert werden.
Meine Mutter bekommt nun eine Nachzahlung für Heizung von ~700€. Das Mauerwerk sowie die Heizanlage sind nicht optimal. Es handelt sich hier um Außenwandgasöfen. Die Heizungsanlage darf meines Wissens nicht geändert werden da das Haus unter Denkmalschutz steht.
Muss das Jobcenter die Kosten übernehmen? Kann man meine Mutter dazu zwingen sich eine andere Wohnung zu suchen? Das Haus kann man ihr ja nicht wegnehmen da es als Altersvorsorge zählt oder?
Freue mich über aufklärende Antworten
LG Pirat