Vollstreckungsbeamter und durchsuchung der Wohnung

  • Hallo,
    Ich bin hier viekeicht nicht ganz richtig im Forum aber vieleicht kann mir ja trotzdem jemand weiterhelfen.
    Nach einer Trennung vor 2 Jahren habe ich alles verloren,Job,Frau,Kind,Wohnung.
    Ich bin in eine schwere Depression gefallen und war Obdachlos.
    Ich habe dann für einige Zeit in einer Obdachkosenunterkunft übernachtet und musste dafür einen Wisch unterzeichnen das mich das....nunja einen Haufen Geld kostet.
    Ich sollte mir aber keine Sorgen um die Rückzahkung machen,das wird schon hat man mir gesagt.
    Ich habe eine Wohnung gefunden,in einem Zweifamilienhaus.Mit meiner Nachbarin habe ich mich angefreundet,ich lebe hier jetzt seit einem Jahr.
    Natürlich suche ich nach Arbeit und so langsam scheint es auch zu klappen,ich werde dieses Jahr eine Ausbildung anfangen.
    Nun zu dem Problem,ich habe Post bekommen das ich für 4 Wochen unterkunft rund 600Euro bezahlen soll.Das ust für mich natürlich nicht machbar.Angebote von meinerseits von Ratenzahlungen wurde a. Nicht reagiert oder b. Abgelehnt.
    Angeboten wurden erst Beträge von 20 dann 30 Euro im Monat.
    Ich besitze nichts,ich bin nur mit meinen Klamotten am Leib hier eingezogen und Möbel von der Arge zu bekommen hat sich als schwierig rausgestellt und da ich sowieso ausziehen muss da das Haus verkauft wird habe ich darauf verzichtet.
    Ich habe ein Bett
    Da meine Nachbarin und Freundin mitleid hatte hat sie mir Angeboten das ich ihre Wohnung betreten kann wenn sie(von Morgens bis Abends)arbeiten ist damit ich Wäsche waschen oder mir einen Kaffee kochen kann.Das Haus hat eine Eingangstür,dann geht es in den Flur wo man in die beiden Wohnungen kommt.
    Jetzt war der Vollstreckungsbeamte da,hat mir eine hohe Ratenzahlung angeboten die ich nicht stemmen kann. Ich habe ihm gesagt das ich das nicht schaffe da ich noch Raten für Kredite abbezahlen die ich aufgenommen habe als ich noch einen Job hatte.
    Er sagte kein Problem dann will er sich meine Wohnung ansehen und er wird dann ja wahrscheinlich feststellen das nichts zu holen ist.
    Ich habe ihm gesagt bei mir ist nichts zu holen,die Wohnung ist leer ich besitze nichts.
    Ich habe ihn reingebeten,er weigert sich einzutreten,er will sich keine leere Wohnung ansehen.Er will sich die Wohnung ansehen aus der ich gekommen bin(Ich habe gerade Wäsche gemacht)Ich sagte ihm das ist nicht meine Wohnung ich kann ihn nicht reinbitten weil ich niemanden reinlassen darf weil es eben nicht meine Wohnung ist,ich wohne oben.Er sagte daraufhin er wird aufschreiben das ich mich geweigert habe ihn in meine Wohnung zu lassen er werde mit einem Richterliche beschluss wiederkommen und die Tür öffnen lassen wodurch mir jetzt weitere Kosten entstehen.
    Weitere Erklärungsversuche hat er nicht zugelassen,ich wollte ihm z.b. den Mietvertrag meiner Wohnung zeigen.
    Um es nochmal klarzustellen,ich bin unten in der Wohnung
    Wenn ich Wäsche mache
    Kaffee kochen
    Manchmal den Pc benutze
    Abends bin ich da wenn sie da ist....dann besuche ich sie wie man halt Freunde besucht...

    Was soll ich denn jetzt machen??Auf Anfragen hat der Beamte bisher nicht reagiert.Ich kann ihn da doch nicht reinlassen und die werden doch jetzt nicht ernsthaft die Wohnungstür öffnen lassen,auf meine Koste,eine Wohnung in der ich nicht Wohne und Sachen Pfänden aus einer Wohnung in der mir nichts gehört.Und die Wohnung ist nicht protzig,aber den großen Fernseher und die hochwertige Stereoanlage nehmen die garantiert mit.
    Und dann?Muss sie dann beweisen das es ihr gehört?Über den Anwalt gehen und sich ihre eigenen Sachen zurückklagen?
    Ich weis gerade nicht an wen ich mich wenden soll,vom zuständigen Rathaus fühlt sich keiner verantwortlich und ich werde immer an den Vollstreckungsbeamten verwiesen.
    Danke schon mal im vorraus.

    • MfG
  • Hallo,

    ein Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamter hat prinzipiell das Recht, eine Wohnung auch in Abwesenheit zu öffnen, wenn er eine entsprechende richterliche Genehmigung hat. Das erst mal zum Prinzip selbst.

    Ansonsten hört sich Deine ganze Geschichte nicht unbedingt plausibel an. Nach Deinen eigenen Worten hälst Du Dich nicht nur tagsüber in der Wohnung auf, sondern auch abends. Der GV trifft Dich auch in der angeblich fremden Wohnung an und Du erklärst ihm dann auch noch, daß Deine Wohnung vollständig leer sei. Mal ehrlich - in solch einer Situation würde auch ich denken, daß die leere Wohnung nur ein Alibi darstellt... Zumal auch noch die Meldeadrsse identisch ist...

    An Deinr Stelle würde ich mir einen Beratungsschein hoen (15 - 20 €) und damit einen Anwealt aufsuchen.

    Gruß!

  • Ich muss mir keinen Anwalt suchen,weil ich ja nicht das Problem habe.
    Er hat sich meine Wohnung ja noch nicht einmal angesehen.
    Dann wäre ihn schnell klargeworden das ich in dieser Wohnung auch lebe.
    Ich schlafe da,wasche mich da,esse da und verbringe auch die meiste Zeit da.
    Meine Papiere,Klamotten,Hygieneartikel sind alle da.
    Ich besitze einfach sonst nichts und da ich die Wohnung in ein paar Monaten räumen muss währe es auch sinnlos sie jetzt noch einzurichten,geldverschwendung.
    Ich sitze auch fast jeden Nachmittag im Haus gegenüber auf Kaffee und Kuchen bei einem älteren Ehepaar weil ich ihnen mit dem Garten,Einkäufen usw. helfe.
    Einen Schlüssel habe ich aus dem Grund ebenfalls um Blumen zu gießen oder die Katze zu füttern.
    Ich habe im Moment ja sonst nichts zu tun.
    Wenn der Vollstreckungsbeamte jetzt wieder klingelt und ich seh das aus dem Fenster und komme raus,darf er die Wohnung des Ehepaares dann auch durchsuchen?
    Am besten die ganze Straße.....ich habe hier viele Freunde gefunden und hier herscht ein echt tolles gemeinschaftsgefühl.
    Es könnte mir ja auch am Arsch vorbeigehen das die Wohnung unten leergeräumt wird,ich habe da ja nichts.

    Also wird ihr das jetzt zu Verhängnis das sie mich Wäsche waschen lässt und Abends auf einen Film einlädt?
    Und ihre Wohnung kann einfach leergeräumt werden ohne das sie irgentwas verbrochen hat,und man muss ihr nicht einmal vorher persöhnlich oder schriftlich bescheidgeben das die in ihre Wohnung wollen?

    Das kann einfach nicht richtig sein.
    MfG

  • Ich muss mir keinen Anwalt suchen,weil ich ja nicht das Problem habe."

    Naja - Du hast eine Forderung, die schließlich den Vollstreckungsbeamten zu Dir gebracht hat. Also hast Du durchaus ein Problem, was sich auch bei einem neuen Wohnort fortsetzen wird - mit erneuter Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Taschenpfändung, Lohnpfändung und und und... Insofern hast Du durchaus ein Problem.

    Gruß!

  • Jaa,in dem Sinne schon.
    Aber habe ja nichts was man mir wegnehmen könnte.
    Und durch einen Anwalt werden die 600Euro ja auch nicht bezahlt.
    Darauf bleibe ich sitzen bis es halt bezahlt ist,das ist nunmal so und ja auch nicht verkehrt.

    Hätte ich mich nicht sowieso strafbar gemacht hätte ich den Beamten in die Wohnung gelassen.Mir wurde ausdrücklich gesagt ich solle nichts und niemanden in die Wohnung lassen...

    Aber jetzt zur Lösung
    Wie bekomme ich den Vollstreckungsbeamten jetzt in meine Wohnung um die Sache aufzuklären?
    Der kann sich doch nicht einfach weigern.
    Haben die Vorgesetzte?Muss ich zum Gericht?
    Wer kann ihm klarmachen endlich in meine Wohnung zu gehen,der will ja nicht.

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