Arbeitgeber zahlt nicht

  • Hallo Forenmitglieder,

    Ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin alleinerziehender Vater von 3 Töchtern mit 8, 11 und 13 Jahren. Ich betreibe mit der Kindsmutter das 50/50- Wechselmodell.
    Ich beziehe Hartz 4 und hatte von 1. November 2015 bis 31.März 2016 einen Minijob 450 € Gehalt im Winterdienst mit Arbeitsvertrag über diesen Zeitraum. Durch den schwachen Winter kam ich nicht auf meine Stunden (13,5 h/ Woche.), habe aber bis Februar das Gehalt regelmäßig bekommen. Im gesamten März hatte ich nur einen Einsatz von 4,5 h. Da ich das Gehalt immer bis 12. des folgenden Monats bekam, zum 12. April aber nicht, rief ich dort an (Firma) und die meinten, mit der Stundenverrechnung wäre ein weiteres Gehalt (März) nicht drin. Anschlussverwendung hat die Firma nicht für mich. Das Jobcenter meint, die müssen zahlen, ich müsste zum Rechtsanwalt. Das werde ich wohl jetzt tun müssen, doch das Gehalt ist als Einkommen für April vom JC angerechnet und jetzt bin ich pleite. Was kann ich tun, um kurzfristig was geltend zu machen. Kindergeld kriegt nur die Mutter, die H4 aufstockt und für mich machte es bisher keinen Sinn, es einzufordern, da Anrechnung auf H4.

    Im Vorab vielen Dank !

    Kakadu

  • Hallo,

    das scheint mir ein rein arbeits- und kein sozialrechtliches Problem zu sein.

    Rede mit Deinem Sachbearbietr, ob Lebensmittelgutscheine möglich sind - oder stelle einen Antrag auf ein Darlehen. Begründe in dem Schreiben genau, warum Du in diese Situation gekommen bist und lege ggf. die Bestätigung Deines (hoffentlich) eingeschalteteten Fachanwaltes für Arbeitsrecht dazu.

    Gruß!

  • Danke Dir für die schnelle Antwort, Hoppel !

    Ich habe gerade erfahren, dass der Lohnanspruch auf das JC übergeht und die auf jeden Fall an mich zahlen müssen. Ob das JC selbst vom AG fordert, weiß ich nicht. Hab morgen erst einen Termin beim Anwalt. Nach bisherigen Recherchen im Internet liegt das Risiko beim Arbeitgeber, Minusstunden für sich negativ verbuchen zu müssen. Einen Ableistungsanspruch des AG über das Arbeitsverhältnis hinaus scheint es nicht zu geben. Na ja, um über die nächsten Tage zu kommen, bleibt mir nur die Tafel. Hätt ich die Sch...ße bloß nicht gemacht, wäre jetzt alles na ja..normal.

    Grüße
    kakadu

  • Hallo,

    das trifft doch absolut nicht auf Dich zu.

    Schauen wir uns mal den entsprechenden § an (Fettdruck von mir):

    Zitat

    Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.

    Du bekommst das ALG II ja nicht, weil Du den Lohn nicht bekommen hast, Du bekommst es, weil Du insgesamt Deinen Lebensunterhalt nicht decken kannst. Auch hast Du keine Leistungen wegen dem Lohnausfall bekommen, sondern der Lohn wurde bei Dir angerechnet.

    Anders gesagt: es ist nichts mit irgendwelchen Lohnansprüchen, die auf das Jobcenter übergehen.

    Gruß!

  • Hi,

    nach meiner Leseart sind auch Teilübernahmen vom JC nicht ausgenommen. Nach Insolvenzen in Verbindung mit Lohnrückständen zahlt das JC an den Arbeitnehmer und versucht im Regress in Höhe der gezahlten Sozialleistungen beim AG/Insolvenzverwalter beizutreiben. Ich erkenne keinen Unterschied, ob ich schon Bezieher war und vll monatelang auf dem Klageweg dem Geld hinterher renne oder es erst werde. Warum sollte das JC bei dem einen zum Engagement verpflichtet sein und bei dem anderen, wie bei mir, ein rückzahlbares Darlehen vorsehen, das mit Risiken behaftet ist, falls da z.B. nichts mehr beim AG zu holen wäre. Macht irgendwie keinen Sinn.

    Gruß zurück

  • Hallo,

    alles klar - Du weißt es besser und liest Gesetze so, wie Du sie lesen willst. Deine Sache.

    Zitat

    zahlt das JC an den Arbeitnehmer und versucht im Regress in Höhe der gezahlten Sozialleistungen beim AG/Insolvenzverwalter beizutreiben. Ich erkenne keinen Unterschied

    Das Problem ist blöderweise nur, daß eben das Jobcenter nichts an Dich gezahlt hat. Du selbst schreibst ja

    Zitat

    doch das Gehalt ist als Einkommen für April vom JC angerechnet

    Wo also wurde irgendwas vom Jobcenter gezahlt?

    Kurzum: für das Jobcenter ist durch den Gehaltsausfall keinerlei Sozialleistung angefallen, weswegen das JC auch keine Ansprüche übernehmen wird.

    Ist das so schwer zu verstehen?

    Gruß!

  • Gebe Bescheid, was der Anwalt sagt, aber der Monat läuft noch, und es wäre immerhin möglich, das JC schiebt nach. Warum so aufgebracht ? Ich kann mich doch auch irren und halte meine Sichtweise durchaus für subjektiv.

    Grüße

  • Hallo,

    ich bin nicht aufgebracht - warum auch? Du verrennst Dich in etwas, nicht ich.

    Allerdings sinken mit jedem Tag Deine Chancen auf ein Darlehen. Je näher der Tag der nächsten ALG-II-Zahlung kommt, wird Deine Hilfebedürftigkeit in diesem Zusammenhang verneint werden.

    Gruß!

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