Sperrung, Wegfall der Miete

  • Huhu,

    ich habe zum Ende letzten Jahres eine Sperre bekommen, weil ich auf einem Vermittlungsvorschlag nicht reagiert habe (man sieht mal davon ab, dass ich mich bei dieser Firma schon vorher diverse Male beworben hatte).

    In den folgenden Monaten bekam ich zusätzlich zwei weitere Sperren wegen nicht Vorlegen der Bewerbungsunterlagen. Daraus resultiert nun ein kompletter Wegfall meiner Bezüge, was ua. auch die Miete sowie die Nebenkosten betrifft.

    Leider habe ich auf den Widerspruch nicht reagiert und demnach keinen eingelegt und ja, ich bin mir bewusst das dies mit Eigenverschulden ist.

    Nun wollte ich fragen, ob ich bei dem Jobcenter ein Darlehen auf die Miete beantragen kann, da mir ansonsten wohl das Mietverhältniss gekündigt wird und mir Obdachlosigkeit droht.

    MfG

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Das Jobcenter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ein Darlehen nicht möglich sei und ich mich direkt mit meinem Ansprechpartner in Verbindung setzen sollte.

    Dieser hatte mir am Telefon gesagt, dass ich Bewerbungsunterlagen nachträglich einreichen solle und man dann schaue. Habe ich wie telefonisch besprochen auch getan und heute kam nun eine e-Mail mit folgendem Inhalt.

    Da es sich bei der zu entscheidenden Sanktion um die 3. Verfehlung von Ihnen handelte, ist eine Sanktion von 100 % der Leistungen die Folge. Gem. § 31 b SGB II gibt es eine Möglichkeit der Reduzierung des Sanktionszeitraumes, hierzu habe ich einen Auszug aus dem Gesetzestext mit eingefügt. Den Gesetzestext finden sie auch in voller Länge als Anhang zum erfolgten Sanktionsbescheid.

    „Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Träger die Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe der Bedarfe nach den §§ 20 und 21 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen.“


    Da Sie bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Verkürzung des Sanktionszeitraumes nicht möglich.

    Ich bin nun nicht in der Lage meine Miete sowie Nebenkosten für drei Monate zubezahlen, sprich die Wohnung wird mir, genauso wie Internet, Kabel, Telefon, Energieversorung wahrscheinlich gekündigt.

    Ist es wirklich nicht möglich ein Darlehen zu bekommen?!

    MfG

  • Hallo,

    das Darlehen als solches ist eine KANN-Leistung, es besteht also kein Rechtsanspruch.

    Seit wann zahlst Du keine Miete mehr? Wurde das Mietverhältnis gekündigt? Gibt es eine Räumungsklage?

    Gruß!

  • Hallo,

    der gute Herr meinte, dass sowas allgemein nicht möglich wäre.

    Der Monat April ist der erste Monat, eine Räumungsklage ist noch nicht da, jedoch musste ich mit den letzten Reserven eine Sperrankündigung der Versorgungsbetriebe bezahlen. Zudem habe ich folgende Passage im Netz gefunden und wollte fragen, ob diese so stimmt und auch noch aktuell ist?

    "Ab 25-Jährige: Der vollständige Leistungsentzug kann in eine 60-%- Kürzung umgewandelt werden, wenn sich der Bestrafte nachträglich bereit erklärt, seine Pflichten (zukünftig) erfüllen zu wollen. Diese Abmilderungen der Strafe liegen im Ermessen des Trägers nach Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls."

    MfG

  • Hallo,

    das ergibt sich aus § 31a Abs. 1 Satz 6. Könntest Du natürlich dem Jobcenter vorschlagen. Du mußt dann glaubhaft erklären, daß Du ab sofort den Forderungen des JC nachkommst. Aber auch das ist eben eine KANN-Regelung.

    Eine Kündigung des Mietverhältnisses kommt erst ab 2 Monate Schulden in Frage. Wenn das mit der Erklärung bei dem JC nicht s wird, solltest Du dem Vermieter schnellstens aufsuchen, ihm die Lage schildern und versuchen, eine Stundung zu erreichen.

    Gruß!

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