Bedarfsgemeinschaft

  • Einen schönen guten Abend,

    ich bin neu hier im Forum und habe ein großes Anliegen an Euch mit Bitte um Hilfe. Im Folgenden schildere ich mal meine Situation und bitte um Mithilfe.

    Ich, 24 und meine Ehefrau, 24, die im 6. Monat (momentan) schwanger ist, haben uns 2015 im November beim Jobcenter gemeldet, da ich Alleinverdiener bin und es nicht schaffen mit meinem Gehalt auszukommen. Zum Zeitpunkt des Anmelden beim Jobcenter war ich im 3. Ausbildungsjahr und habe um die 770€ verdient. Zu den Ausgaben an Mietkosten bis heute fielen 200 € für uns beide an bei unseren Eltern.
    Am 03. März habe ich meine Ausbildung beendet und soll nun laut Tarifvertrag um die 2280 € Brutto verdienen (Lohnsteuerklasse III). Ich und meine Frau haben uns nun eine Wohnung gefunden die für uns beide und unser zukünftiges Kind entsprechend von der Wohnfläche auslangt (750€ + NK). Die Wohnung befindet sich in einer anderen Stadt. Da ich die Lohnabrechnungen immer gegen Ende jeden Monats bekomme, kann ich dem Jobcenter, der unbedingt wissen möchte wieviel ich jetzt (ab März) verdienen werde, nicht die Einkommensnachweise zukommen lassen. Ich werde das aber sofort tun, wenn möglich. Nach der Anfrage um Bitte der Kautionsübernahme + Ausstattungskosten der Wohnung, habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, dass ich mich mit meiner Frau an die Kreisagentur für Beschäftigung melden soll. Nun steht für die Wohnung, die wir uns selbstständig gesucht haben eine Kaution in Höhe von 1800 € aus. Für Möbel, für die Einrichtung und weiteres haben wir nichts zurückgelegt.

    Nun ist meine Frage um Mithilfe:
    Was soll man am besten tun?
    Sind wir noch berechtigt was zu kriegen? (Kaution + Miete zsm. = uns bleibt nichts über)
    Alte Wohnung ist bereits gekündigt und Einzug 01.04. geplant.
    Bitte um Eure Mithilfe .

  • Hallo,

    irgendwie sehe ich nicht unbedingt eine Bedürftigkeit, was die jetzige Zeit betrifft. Das Einkommen dürfte für einen 2-Personen-Haushalt ausreichend sein und die geplante Wohnung kaum den Kriterien für angemessene Kosten der Unterkunft auch für einen 3-Personen-Haushalt entsprechen.

    Was die Zeit während Deiner Lehre betrifft, so habt Ihr offensichtlich bei den Eltern gelebt. Hier wäre ebenfalls zu überprüfen, ob überhaupt ein Anspruch bestanden hat. Bei Dir sehe ich ihn wegen der Ausbildung nicht, es käme theoretisch nur die Mietbeihilfe in Betracht. Da Du aber offensichtlich bei Deinen Eltern gewohnt hast, gibt es die auch nicht. Bei Deiner Freundin sehe ich einen Anspruch ebenfalls nicht, da sie ja offenichtlich kein Einkommen hatte und somit der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angehört.

    Von daher sehe ich für reguläre Leistungen, aber auch für Übernahme von Kaution und Erstaustattung eher schwarz.

    Gruß!

  • Ich sehe da für euch auch schwarz. Du warst als Auszubildender sowieso von Hartz IV ausgeschlossen. Jetzt verdienst du für einen Berufsanfänger wirklich recht gut und ihr seid nicht mehr hilfebedürftig. D. h. ihr werdet vom JC keinerlei Hilfen erwarten können. Was die Möbel angeht, kann ich euch empfehlen an "Schwarze Bretter" zu gucken oder im Internet. Dort werden teilweise sehr gute Sachen sehr günstig abgegeben oder auch verschenkt. Außerdem denke ich, dass hier auch die Eltern und künftigen Großeltern helfen könnten. Früher war das so, da wurde nicht immer gleich nach dem Staat geschrien. Früher hat man sich auch mit gebrauchten Möbeln begnügt. Heute ist das leider oft nicht mehr so.

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