Unterhalt zahlen (kompliziert)

  • Der 2 fache Kindsvater verdient zw. 1000 und 1200 (je nach Monat mit Überstunden und Schichten). Meistens aber unter der sogenannten Pfändungsfreigrenze.

    Die alleinerziehende Mutter bezieht Alg II.

    Nun erreicht er ja nicht immer den Pfändungsbetrag für Unterhalt.
    Er möchte aber keine Schulden machen, weil die Mutter UV beantragen müsste. (Unterhaltsvorschuß)

    Er ist bereit, obwohl es schwer ist, die Summe von den UV von 145 € pro Kind zu zahlen, trotz teilweise geringem Einkommen.

    Frage: Ist es möglich, beim Antrag ALg II anzugeben dass er den Mindestbeitrag zahlt?
    Muss beim Jugendamt trotzdem ein Antrag gestellt werden?

    Kann man das überhaupt ohne monatliche Zettelwirtschaft regeln, oder können die irgendwie auch nen Durchnitt errechnen?

    Ui ich sach ja, kompliziert. :confused:

  • Hallo,

    Unterhalt ist vorrangig gegenüber dem UV. Wenn also das Einkommen tatsächlich nicht mehr Unterhalt ergibt und der Vater Unterhalt in mindestens der Höhe des UV nachweisbar (Kontoauszug) zahlt, sehe ich keine grundsätzlichen Probleme, was die Schulden und Anrechnung betrifft.

    Allerdings könnte das JC dennoch auf einen Antrag bei dem Jugendamt bestehen, weil ja irgendwie die tatsächliche Einkommenshöhe des Vaters regelmäßig festgestellt werden muß.

    Gruß!

  • Hallo,

    Allerdings könnte das JC dennoch auf einen Antrag bei dem Jugendamt bestehen, weil ja irgendwie die tatsächliche Einkommenshöhe des Vaters regelmäßig festgestellt werden muß.

    Gruß!

    Hallo,

    ja das ist ja klar. Ihm gehts nur darum 1. keine Schulden machen zu müssen. Er will ja für seine Kinder sorgen. 2. Nicht gleich jeden Monat zum Amt um Nachweise vorzulegen. Alle 6 Monate wären doch ausreichend um einen Durchschnitt zu ermitteln?

    Danke sehr und noch nen schönen Ostermontag, auch an das Team!:o

  • Hallo,

    sofern sein Einkommen nur zum Mindestunterhalt (=UV) reicht, kann er keine Schulden machen.

    Im Normalfall wird das Einkommen einmal im Jahr vom Jugendamt abgefragt.

    Auch Dir noch einen schönen Restmontag...

    Gruß!

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