Vorauszahlung - Übergang Studium - Job

  • Hallo,

    ich beginne bei einer neuen Stelle voraussichtlich zum 01.04. oder 01.05.2016.
    Da ich eigentlich Mitte April starten sollte, dies das Prüfungsamt meiner FH aber nicht genehmigt (Berufsanerkennungsjahr) muss ich zu einem anderen Zeitpunkt beginnen.

    Nun habe ich noch einen Nebnjob, heißt ich könnte die Miete für April noch bezahlen, hätte sonst aber nichts.
    Das wäre für 1 bzw. 2 Monate der Fall, je nachdem wann ich nun beginne.

    Da nun alles relativ fix gehen muss, würde ich gern wissen was für einen Antrag ich überhaupt stellen soll um für den folgenden Monat eine Grundsicherung zu erhalten?

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Moo

  • Verstehe ich das richtig, du hast dein Studium jetzt abgeschlossen und beginnst zum 01.04. oder 01.05.2016 einen Job? Normalerweise sind deine Eltern dir in dieser Zeit noch zu Unterhalt verpflichtet.

  • 25, bekomme kein Kindergeld mehr.
    Jein, es ist das Berufsanerkennungsjahr, welches nach dem Studium der Sozialen Arbeit folgt. Deswegen bin ich auch auf die Anerkennung des Prüfungsamts angewiesen, welches den Start zum 15. nicht anerkennt.

    Da dies alles so kurzfristig ist, habe ich Sorgen Anfang nächsten Monats "blöd" dazustehen und wollte mich deswegen vorab informieren, bevor ich nächste Woche zum Jobcenter gehe.

    LG

  • Ein Umzug steht Ende des Monats auch an. Würde den Antrag aber trotzdem erstmal hier stellen, alles andere wäre ja sinnfrei. Weiß nur nicht ob das den Prozess irgendwie beeinflussen könnte.

    Unterhalt kann seitens der Eltern nicht gezahlt werden.

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