Berrechnung bei eigenem Einkommen und Unterhaltsleistungen für Kind

  • Hallo ,
    ich habe eine Frage und muss zudem etwas ausholen.

    Ich bin 3 fache Mama, meine 2 Jungs sind von meinem Ex, der keinen Unterhalt zahlt.
    Meine Tochter ist von einem anderen Mann, welcher bei uns wohnt seit kurzem, der eigenes Einkommen hat.

    Da mein Partner ein Kind aus einer früheren Beziehung hat, ist er nun in der Pflicht den Mindestunterhalt von knapp 280 Euro an das Kind zu zahlen.

    Diese Geld fehlt uns natürlich in der Bedarfsgemeinschaft, weswegen wir nun leider wieder unter die Grenze fallen uns selbst zu versorgen :(

    Meine Frage nun, wird der Unterhalt den er zahlen muss nun von seinem Lohn abgezogen beim jobcenter und dann wieder verrechnet in dem Sie es ausgleichen ? Ich hoffe Ihr wisst was ich meine. Ohne jegliche Unterstützung gehen wir unter :(

    Lg

  • Hallo,

    der Unterhalt kann nur dann bei dem ALG II geltend gemacht werden, wenn entweder ein Unterhaltstitel (Jugendamt oder Familiengericht) oder eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung vorliegt und die Unterhaltszahlungen nachgewiesen werden.

    Gruß!

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